28.01.2015 - 7.23 Änderung des Beschlusses 14/SVV/1013 (Unterbrin...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.23
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Soziales und Gesundheit
- Datum:
- Mi., 28.01.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Anstelle des im Beschluss 14/SVV/1013 unter Punkt 5 genannten Grundstücks im Reiherweg wird nunmehr das städtische Grundstück in der David-Gilly-Straße, (Flurstück Bornstedt, Flur 1, 377/1) zur Flüchtlingsunterbringung genutzt.
- Die Kapazität der Flüchtlingsunterbringung am Standort David-Gilly-Straße, (Flurstück Bornstedt, Flur 1, 377/1) wird auf 50 Plätze (+10 Not-Plätze) begrenzt.
- Die Nutzung des im Beschluss 14/SVV/1013 unter Punkt 4 genannten Grundstücks der Pro Potsdam GmbH (Flur 20, Gemarkung Potsdam) wird nicht wie unter Punkt 7 d des Beschlusses 14/SVV/1013 kostenfrei, sondern zu einem jährlichen Nutzungsentgelt von 2 % des noch gutachterlich festzustellendem Bodenwertes zur Verfügung gestellt.
Die aktuell vorliegende Bodenwertberechnung geht von einem Verkehrswert von 268.000,00 Euro und somit von einem jährlichen Nutzungsentgelt von 5.360,00 Euro aus.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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