04.03.2015 - 7.4 Entscheidung über das Ergebnis der Öffentlichke...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Bildung und Sport hat die Vorlage abgelehnt.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ff) hat der Vorlage mit folgenden Änderungen und Ergänzungen zugestimmt:

 

Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 1 Neuer Markt/ Plantage(gemäß Anlage 3) entschieden.

 

Entsprechend dem Ergebnis der Abwägung ist keine Änderung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 1 Neuer Markt/ Plantageerforderlich.

 

Der Bebauungsplan Nr. 1 Neuer Markt/ Plantagewird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen, die dazugehörige Begründung wird mit Änderungen gebilligt. (Anlagen 1 und 2)

 

einschließlich folgender Ergänzung des Beschlusstextes:

 

 

4.              Der Oberbürgermeister wird beauftragt zur weiteren Entwicklung des Standortes Garnisonkirche / Verwaltung Rechenzentrum noch im 1. Halbjahr 2015 einen Bürgerdialog einzuleiten.

 

5.              Sollte im Ergebnis eines Bürgerdialogs eine Änderung der Sanierungsziele erforderlich werden, so ist diese Entwicklung unmittelbar auch in einem Verfahren zur Änderung des Planungsrechts aufzugreifen.

 

6.              Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Umsetzung der textlichen Festsetzung 7.2 im Rahmen der Neugestaltung der Plantage zu gewährleisten. Bei dem durchzuführenden landschaftsplanerischen Realisierungswettbewerb sind auch legitimierte Vertreter der Dortu-Schule einzubeziehen, um die schulsportlichen Belange sicher zu stellen.

 

Abstimmung:

Die vom o. Ausschuss empfohlenen Änderungen und Ergänzungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Im Weiteren hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr eine Ergänzung der Begründung gefordert. Mit den dazu als TISCHVORLAGE ausgereichten drei Austauschseiten (Begründung zum Bebauungsplan; redaktionelle Änderungen) ist dieser Forderung entsprochen worden.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.               Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 1 Neuer Markt/ Plantage(gemäß Anlage 3) entschieden.

 

2.               Entsprechend dem Ergebnis der Abwägung ist keine Änderung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 1 Neuer Markt/ Plantageerforderlich.

 

3.               Der Bebauungsplan Nr. 1 Neuer Markt/ Plantagewird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen, die dazugehörige Begründung wird mit Änderungen gebilligt. (Anlagen 1 und 2)

 

4.              Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur weiteren Entwicklung des Standortes Garnisonkirche / Verwaltung Rechenzentrum noch im 1. Halbjahr 2015 einen Bürgerdialog einzuleiten.

 

5.              Sollte im Ergebnis eines Bürgerdialogs eine Änderung der Sanierungsziele erforderlich werden, so ist diese Entwicklung unmittelbar auch in einem Verfahren zur Änderung des Planungsrechts aufzugreifen.

 

6.              Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Umsetzung der textlichen Festsetzung 7.2 im Rahmen der Neugestaltung der Plantage zu gewährleisten. Bei dem durchzuführenden landschaftsplanerischen Realisierungswettbewerb sind auch legitimierte Vertreter der Dortu-Schule einzubeziehen, um die schulsportlichen Belange sicherzustellen.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen