04.03.2015 - 7.5 Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße", 1...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ausschüsse für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung sowie für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ff) haben der Vorlage zugestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 37 B "Babelsberger Straße", 1. Änderung, Teilbereich An den Nuthewiesen ist entsprechend der Darstellung in Anlage 3 zu reduzieren.

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße, 1. Änderung, Teilbereich An den Nuthewiesen entschieden (gemäß Anlage 4).

 

  1. Dem Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße", 1. Änderung, Teilbereich An den Nuthewiesen (gemäß Anlage 7) wird zugestimmt.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße, 1. Änderung, Teilbereich An den Nuthewiesen wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlagen 5 und 6).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen