04.03.2015 - 7.1 Kinderschutzkonzept für die Landeshauptstadt Po...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zu dieser Vorlage wurden neue gedruckte Anlagen (am 26.02.2015) ausgereicht.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat der Vorlage mit folgenden Änderungen und Ergänzungen zugestimmt:

 

Anlage 3 des Rahmenkonzeptes - Teilkonzept zur Qualifikation und zum Einsatz von insoweit erfahrenen Fachkräftenin der Landeshauptstadt Potsdam, Seite 6, Punkt 8:

 

8. Zugang zu einer insoweit erfahrenen Fachkraft

 

Die in der Landeshauptstadt Potsdam für externe Beratungen zur Verfügung stehenden zertifizierten insoweit erfahrenen Fachkräfte werden in einem Pool zur Verfügung gestellt.

 

Alle Träger der Kinder- und Jugendhilfe können aus dem Pool eine insoweit erfahrene Fachkrafteigenverantwortlich anfragen. Die Kostenübernahmen erfolgt durch den Fachbereich unter der Voraussetzung der Einhaltung der Vereinbarung gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII mit der Landeshauptstadt Potsdam sofern diese Fachkraft nicht in Vollzeit aus öffentlichen Mitteln finanziert ist.

Eine Kostenübernahme entfällt, wenn es sich um eine trägerinterne zertifizierte Fachkraft handelt.

Alle Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen sowie Berufs- und Amtsgeheimnisträger i.S. d. Abs. 1 KKG, können aus dem Pool eine insoweit erfahrene Fachkraftanfragen. Die Kostenübernahme erfolgt durch den Fachbereich unter der Voraussetzung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gemäß § 8b Abs. 1 SGB VIII und § 4 Abs. 2 KKG.

 

Abstimmung:

Die vom Jugendhilfeausschuss empfohlenen Änderungen und Ergänzungen werden

 

einstimmig angenommen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Kinderschutzkonzept für die Landeshauptstadt Potsdam

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen