06.05.2015 - 7.10 Staubschutz auf Baustellen

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Namens der Fraktion DIE aNDERE wird die Vorlage vom Stadtverordneten Linke eingebracht und die Überweisung in den Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung beantragt.

 

Der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Finanzen Herr Exner beantragt, diese Vorlage ebenfalls in den Werksausschuss KIS sowie in den Ausschuss für Finanzen zu überweisen.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 15/SVV/0269 in die Ausschüsser Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung sowie für Finanzen und in den Werksausschuss KIS wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, künftig bei allen kommunalen Bauaufträgen dafür zu sorgen, dass Baumaßnahmen emissionsarm organisiert und durchgeführt werden.

 

Folgende im Luftreinhalte- und Aktionsplan der LHP (08/SVV/0293) empfohlenen Maßnahmen sind konsequent umzusetzen:

 

- Partikelfilter für Baumaschinen und Fahrzeugen

- staubarme Baustraßen

- Wasserberieselung bei Abbruch- und Sägearbeiten

- staubarme Lagerung von Schüttgütern

 

 

Diese Maßnahmen sind in die städtischen Ausschreibungskriterien für alle Baumaßnahmen aufzunehmen.

 

Bei der Erteilung von Bau- und Abrissgenehmigungen sind die genannten Maßnahmen als Auflagen oder Nebenbestimmungen vorzuschreiben.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist im Juli 2015 in einer Mitteilungsvorlage über die Umsetzung und den erreichten Sachstand zu informieren.