01.07.2015 - 7.4 Jahresabschluss der Landeshauptstadt Potsdam zu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Finanzen hat der Vorlage (im Rahmen der Selbstbefassung) mehrheitlich zugestimmt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat dem Beschlusstext in den Punkten 1 3 einstimmig;  zum Punkt 4 mehrheitlich, bei einer Gegenstimme zugestimmt.

 

Herr Schüler, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, verweist auf die in der Sitzung am 25.06.2015 abgegebene Stellungnahme des Ausschusses und empfiehlt, diese in die Niederschrift aufzunehmen.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Dr. Schröter, Fraktion DIE LINKE, beantragt die Aufnahme der Stellungnahme mit dem Wortlaut:

 

Ergänzend zum Votum drückt der Rechnungsprüfungsausschuss die Erwartung an den Oberbürgermeister aus, dass dem Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes zur Fortschreibung des städtebaulichen Sondervermögens spätestens mit dem Jahresabschluss 2014 nachgekommen wird.

 

Vor dem Hintergrund der vergleichsweise hohen Rückstellungen sowie der nach wie vor hohen Ermächtigungsübertragungen unterstützt der Rechnungsprüfungsausschuss die Konsolidierungsbemühungen der Landeshauptstadt Potsdam.

 

in den Beschlusstext und deren Abstimmung.

 

Abstimmung:

Die Aufnahme der Stellungnahme in den Beschlusstext und deren Abstimmung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 2 Gegenstimmen und

einigen Stimmenthaltungen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Oberbürgermeister festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1). Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung einen Gesamtüberschuss von € 6.219.387,36 aus. Der Gesamtüberschuss ergibt sich aus dem ordentlichen Ergebnis von € 2.941.373,05 und dem außerordentlichen Ergebnis von € 3.278.014,31.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt darüber hinaus alle im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2012 (Anlage 2). Die Unabweisbarkeit wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bestätigt.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 (Anlage 3) zur Kenntnis.

 

  1. Dem Oberbürgermeister wird, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, nach § 82 Absatz 4 BbgKVerf uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 erteilt.

 

Weiterhin beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

Ergänzend zum Votum drückt der Rechnungsprüfungsausschuss die Erwartung an den Oberbürgermeister aus, dass dem Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes zur Fortschreibung des städtebaulichen Sondervermögens spätestens mit dem Jahresabschluss 2014 nachgekommen wird.

 

Vor dem Hintergrund der vergleichsweise hohen Rückstellungen sowie der nach wie vor hohen Ermächtigungsübertragungen unterstützt der Rechnungsprüfungsausschuss die Konsolidierungsbemühungen der Landeshauptstadt Potsdam.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen