09.09.2015 - 5.5 Gemeinsame Betreibergesellschaft Ernst von Berg...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Der Hauptausschuss hat der Vorlage einschließlich der von der Fraktion DIE LINKE beantragten  Ergänzung eines neuen Punktes 3 zugestimmt. Diese Ergänzung liegt den Stadtverordneten mit den Stellungnahmen der Ausschüsse vor.

 

Abstimmung:

Die von der Fraktion DIE LINKE beantragte Ergänzung eines neuen Punktes 3 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Die geänderte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.)Vorhaben zur Errichtung und Gründung einer gemeinsamen Betreibergesellschaft Ernst von Bergmann Care gGmbH der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH und der Hoffbauer-Stiftung,

 

2.) Gründung der Ernst von Bergmann Care gemeinnützige GmbH durch die Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH mit einem Geschäftsanteil von 49 % und durch die Hoffbauer-Stiftung mit einem Geschäftsanteil von 51 %.

 

3.)      Für die bisherigen 26 Mitarbeiter/innen der Senioreneinrichtungen Ernst von Bergmann gGmbH (SE) wird neben den gesetzlichen Schutzbestimmungen gelten, dass die zuletzt bei dem bisherigen Arbeitgeber geltenden Arbeitsbedingungen als unbefristeter Besitzstand bezogen auf die Gesamtheit des bisherigen Arbeitsvertrages weiterhin gewährt werden. Der Betriebsrat der SE wird bei der Überführung der Mitarbeiter/innen einbezogen.

4.) Gesellschaftsvertrag der Ernst von Bergmann Care gemeinnützige GmbH gemäß Anlage.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen