09.09.2015 - 8.1 Beanstandung des Beschlusses - Staubschutz auf ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Vorlage wird vom Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service, Herrn Exner, eingebracht. Er bestätigt auf Nachfrage der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, Frauller, dass sich die Beanstandung auf den vorletzten Absatz des Beschlusstextes mit folgendem Wortlaut bezieht:

 

Bei der Erteilung von Bau- und Abrissgenehmigungen sind die genannten Maßnahmen als Auflagen oder Nebenbestimmungen vorzuschreiben.

 

Der Antrag wird ohne diesen Absatz zur Abstimmung gestellt und gemäß § 55 Abs. 1Satz 4 und 5 BbgKVerf namentlich abgestimmt:

 

Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, künftig bei allen kommunalen Bauaufträgen dafür zu sorgen, dass Baumaßnahmen emissionsarm organisiert und durchgeführt werden.

 

Folgende im Luftreinhalte- und Aktionsplan der LHP (08/SVV/0293) empfohlenen Maßnahmen sind konsequent umzusetzen:

 

- Partikelfilter für Baumaschinen und Fahrzeugen

- staubarme Baustraßen

- Wasserberieselung bei Abbruch- und Sägearbeiten

- staubarme Lagerung von Schüttgütern

 

Diese Maßnahmen sind in die städtischen Ausschreibungskriterien für alle Baumaßnahmen aufzunehmen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist im Juli 2015 in einer Mitteilungsvorlage über die Umsetzung und den erreichten Sachstand zu informieren.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

42

Ablehnung:

  0

Stimmenthaltung:

  0

 

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Anlagen