07.10.2015 - 8.8 Potsdam Museum nicht belasten

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Werksausschuss KIS empfiehlt, die Vorlage abzulehnen; der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

Änderungsantrag:

Die Stadtverordneten Kolesnyk, Reimers, Piest, Dr. Wegewitz und Eisenblätter, Fraktion SPD und der Stadtverordnete Krämer, Fraktion DIE LINKE beantragen:

 

Der Beschlusstext ist wie folgt zu ändern:

Es sind keinerlei öffentliche Mittel - weder der Stadt, noch des KIS, noch des Potsdam Museums - zu verwenden, um das neue Treppengeländer im Potsdam Museumabzureißen, umzugestalten oder neu zu errichten. Sofern der Architekt diesbezüglich nicht herangezogen werden kann, soll das Treppengeländer unverändert erhalten bleiben.

 

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Finken beantragt namens der Fraktion CDU/ANW nach dem 1. Absatz einzufügen:

 

Dabei ist auch eine kostengünstige Lösung für die Entfernung des Gitters im Treppenhaus des Potsdam Museums zu prüfen. Dazu ist u.a. der im Ausschuss für Kultur und Wissenschaften von einem fachlich qualifizierten sachkundigen Einwohner angebotene Vorschlag aufzugreifen. Rechtlich bestehende Ansprüche werden dadurch grundsätzlich nicht aufgegeben.

 

 

Diese Ergänzung wird von der Antragstellerin übernommen.

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag der Stadtverordneten Kolesnyk, Reimers, Piest, Dr. Wegewitz und Eisenblätter, Fraktion SPD und des Stadtverordneten Krämer, Fraktion DIE LINKE wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Der Antrag wird mit der von der Antragstellerin übernommenen Ergänzung der Fraktion CDU/ANW zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Kosten für das Entfernen des im Zuge der Sanierung des Alten Rathauses/ Potsdam Museum im Treppenhaus angebrachten Metallgitters nicht den Etat des Museums belasten.

 

Dabei ist auch eine kostengünstige Lösung für die Entfernung des Gitters im Treppenhaus des Potsdam Museums zu prüfen. Dazu ist u.a. der im Ausschuss für Kultur und Wissenschaften von einem fachlich qualifizierten sachkundigen Einwohner angebotene Vorschlag aufzugreifen. Rechtlich bestehende Ansprüche werden dadurch grundsätzlich nicht aufgegeben.

 

Es ist das Verursacherprinzip geltend zu machen.

Die Stadtverordnetenversammlung ist im Dezember 2015 über den Stand der Bemühungen zu informieren.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

 

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Anlagen