07.10.2015 - 9.20 Vorkaufssatzung Innerstädtische Radschnellverbi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird vom Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Finanzen Herrn Exner eingebracht.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

r die bebauten und unbebauten Grundstücke im Gebiet der beabsichtigten städtebaulichen Maßnahme „Innerstädtische Radschnellverbindung“ wird die Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts gemäß § 25 (1) S.1 Nr. 2 BauGB erlassen (gemäß Anlage).

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen