04.11.2015 - 6.3 Ziolkowskistraße

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, die Vorlage abzulehnen.

 

Herr Dr. Scharfenberg bittet die Verwaltung um die Zusage, das Anliegen, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in geeigneter und zulässiger Weise zu kennzeichnen, nochmals zu prüfen. Unter dieser Voraussetzung könne die Fraktion den Antrag als erledigt erklären.

 

Herr Exner verweist auf die Regelungen in der Straßenverkehrsordnung, dass es in der Dreißiger-Zone keine Wiederholungsschilder geben könne.  Insofern könne er keine verbindliche Zusage geben, die Verwaltung werde aber „alles machen, was rechtskonform ist“.

 

Nach Tagesordnungspunkt 7.18 stellt die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller fest, dass gemäß § 22 der Geschäftsordnung nur die Stadtverordnetenversammlung selbst die Erledigung eines Tagesordnungspunktes feststellen könne.

 

Abstimmung:

Die Erledigung der DS 15/SVV/0545 wird

 

mit Stimmenmehrheit bestätigt.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass in der Ziolkowskistraße im Bereich zwischen Newtonstraße und Grotrianstraße

- die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h kenntlich gemacht wird und

- ein LKW-Fahrverbot festgelegt und aufgezeigt wird.

 

Es ist eine mittelfristige Sanierung dieses Straßenabschnitts zu prüfen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist im Dezember 2015 über den Stand der Umsetzung und über die Ergebnisse der Prüfung zu informieren.