02.12.2015 - 5.2 Abfallgebührensatzung 2016

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt, der Vorlage mit folgender Ergänzung des Beschlusstextes zuzustimmen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, per 30.06.2016 eine Evaluation zur Abfallentsorgung im Rahmen der flächendeckenden Einführung der Bio-Tonne durchzuführen.

 

Im Ergebnis sollen die Auswirkungen der Anstrengungen zur weiteren Optimierung der Abfallentsorgung analysiert werden und eine Anpassung der Gebührensatzung 2016 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Analyse vorgenommen werden.

 

Die überarbeitete Gebührensatzung ist der Stadtverordnetenversammlung im September 2016 für eine Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt, der Vorlage mit folgenden Ergänzungen (inklusive Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE vom 17.11.2015 und dem 1. Satz im Ergänzungsantrag Fraktion DIE LINKE vom 17.11.2015) zuzustimmen:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, per 30.06.2016 eine Evaluation zur Abfallentsorgung im Rahmen der flächendeckenden Einführung der Bio-Tonne durchzuführen.

 

Im Ergebnis sollen die Auswirkungen der Anstrengungen zur weiteren Optimierung der Abfallentsorgung analysiert werden und eine Anpassung der Gebührensatzung 2016 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Analyse vorgenommen werden.

 

Die überarbeitete Gebührensatzung ist der Stadtverordnetenversammlung im September 2016 für eine Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. Der § 5 des Entwurfs der Abfallgebührensatzung ist wie folgt zu ändern:

 

Im Absatz (3) Gebühren Bioabfall sind sachgerecht geringere Gebühren für die 14tägliche Leerung der 60 Liter Tonnen und der 120 Liter Tonnen in der Tabelle zu ergänzen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, begleitend zur Abfallgebührensatzung Einsparpotentiale bei den Verwaltungskosten zur Entsorgung des Bioabfalls zu suchen und baldmöglichst umzusetzen.

 

 

Ergänzungsantrag:

Stadtverordneter Finken bringt namens der Fraktionen SPD, CDU/ANW und Bündnis 90/Die Grünen folgenden Ergänzungsantrag ein:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Januar bzw. im März 2016 den Entwurf einer Abfallgebührensatzung und einer entsprechenden Gebührenkalkulation vorzulegen, der auch die Möglichkeit einer 14tägigen Leerung für den Bio-Abfallbehälter vorsieht.

 

sowie die Ergänzung der Fraktion CDU/ANW dazu mit folgendem Wortlaut:

 

Die Abfallentsorgungssatzung ist entsprechend anzupassen.

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg bringt namens der Fraktion DIE LINKE einen präzisierten Änderungsantrag (vom 02.12.2015) mit folgendem Wortlaut ein:

 

Der § 5 des Entwurfs der Abfallgebührensatzung 2016 ist wie folgt zu ändern:

 

In Absatz 3 sind für die Leistungsgebühr Bioabfall die Gebührensätze für eine 14-tägliche Entleerung der Biotonne zu ergänzen.

 

Der § 5 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Der Gebührensatz für die Leistungsgebühr Bioabfall beträgt r den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 je Kalenderjahr:

 

Behältergröße  60l  120l  240l  660l

 

Jahresgebühr in EUR

chentliche Leerung76,39152,79305,59840,38

 

Jahresgebühr in EUR

14-tägliche Leerung

 

 

Im Verlauf der Debatte wird dieser Änderungsantrag nach einem Hinweis von Herrn Exner, dass dies ohne entsprechende Gebührenkalkulation nicht funktioniere, zurückgezogen.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg beantragt namens der Fraktion DIE LINKE gemäß § 17, Punkt 2, Buchstabe a) Geschäftsordnung, die Sitzung für 5 Minuten  (bis 16:20 Uhr) zu unterbrechen.

 

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg zieht namens der Fraktion DIE LINKE den Änderungsantrag vom 02.12.2015 zurück und bringt folgende Ergänzung zum Änderungsantrag der Fraktionen SPD, CDU/ANW und Bündnis 90/Die Grünen ein:

Als erster Satz wird eingefügt:

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, einen 14täglichen Abholrhythmus für die Bioabfallbehälter einzuführen.

 

Diese Ergänzung wird von den Fraktionen SPD, CDU/ANW und Bündnis 90/Die Grünen übernommen.

 

Auf Hinweis des Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service  Herrn Exner wird der vom  Ausschuss Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfohlene Punkt 2 der Ergänzung des Beschlussvorschlags ebenfalls zurückgezogen.

 

Einem Hinweis der Stadtverordneten Kulke, Fraktion DIE aNDERE, folgend, wird im Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD, CDU/ANW und Bündnis 90/Die Grünen „14tägig“ in „14täglich“ gndert.

 

 

Abstimmung:

Der Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD, CDU/ANW und Bündnis 90/Die Grünen mit der Änderung von „14tägig“ in „14täglich“, der Ergänzung der Fraktion CDU/ANW sowie der Fraktion DIE LINKE mit folgendem Wortlaut:

 

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, einen 14täglichen Abholrhythmus für die Bioabfallbehälter einzuführen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Januar bzw. im März 2016 den Entwurf einer Abfallgebührensatzung und einer entsprechenden Gebührenkalkulation vorzulegen, der auch die Möglichkeit einer 14täglichen Leerung für den Bio-Abfallbehälter vorsieht.

Die Abfallentsorgungssatzung ist entsprechend anzupassen.

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfohlenen Punkte 1 und 3 werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Die so geänderte Gesamtvorlage, einschließlich der Austauschseiten vom 02.11.2015 werden zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Abfallgebührensatzung)

 

Darüber hinaus beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, einen 14täglichen Abholrhythmus für die Bioabfallbehälter einzuführen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Januar bzw. im März 2016 den Entwurf einer Abfallgebührensatzung und einer entsprechenden Gebührenkalkulation vorzulegen, der auch die Möglichkeit einer 14täglichen Leerung für den Bio-Abfallbehälter vorsieht.

Die Abfallentsorgungssatzung ist entsprechend anzupassen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, per 30.06.2016 eine Evaluation zur Abfallentsorgung im Rahmen der flächendeckenden Einführung der Bio-Tonne durchzuführen.

 

Im Ergebnis sollen die Auswirkungen der Anstrengungen zur weiteren Optimierung der Abfallentsorgung analysiert werden und eine Anpassung der Gebührensatzung 2016 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Analyse vorgenommen werden.

 

Die überarbeitete Gebührensatzung ist der Stadtverordnetenversammlung im September 2016 für eine Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, begleitend zur Abfallgebührensatzung Einsparpotentiale bei den Verwaltungskosten zur Entsorgung des Bioabfalls zu suchen und baldmöglichst umzusetzen.
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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen