02.12.2015 - 6.8 Sicherung von Potsdams Kleingärten

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt, der Vorlage mit folgender Änderung und Ergänzung zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Januar 2016 der Stadtverordnetenversammlung ein abgestuftes Konzept zur Sicherung der aller in Flächennutzungsplan und Kleingartenentwicklungskonzeption ausgewiesenen Kleingartenanlagen, deren Flächen sich nicht im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam befinden und deren Fortbestand gefährdet sein könnte, vorzulegen.

Für diejenigen Flächen, für die zur Sicherung der derzeitigen Nutzung ein vordringliches Planungserfordernis besteht, weil sie nicht mit anderen Mitteln gesichert werden können, sind gleichzeitig mit dem Konzept auch Aufstellungsbeschlüsse für entsprechende Bebauungspläne und die erforderlichen Veränderungssperren zur Entscheidung vorzulegen. Es sollen Optionen langfristiger Vertragslösungen und/oder dinglicher Sicherungen geprüft und dargestellt werden.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, dem geänderten/ergänzten Beschlusstext des Ausschusses für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung zuzustimmen.

 

Die vom Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfohlene Fassung wird zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Januar 2016 der Stadtverordnetenversammlung ein abgestuftes Konzept zur Sicherung aller in Flächennutzungsplan und Kleingartenentwicklungskonzeption ausgewiesenen Kleingartenanlagen, deren Flächen sich nicht im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam befinden und deren Fortbestand gefährdet sein könnte, vorzulegen.

 

r diejenigen Flächen, für die zur Sicherung der derzeitigen Nutzung ein vordringliches  Planungserfordernis besteht, weil sie nicht mit anderen Mitteln gesichert werden können, sind gleichzeitig mit dem Konzept auch Aufstellungsbeschlüsse für entsprechende Bebauungspläne und die erforderlichen Veränderungssperren zur Entscheidung vorzulegen. Es sollen Optionen langfristiger Vertragslösungen und/oder dinglicher Sicherungen geprüft und dargestellt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen