11.02.2015 - 5 Sonstiges

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Berufungseinlegung Luftschiffhafen

 

Frau Krusemark informiert, dass die Stadt gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam Berufung einlegen werde, um in der zweiten Instanz zumindest zu versuchen, die Kosten für die Hallensanierung nicht allein tragen zu müssen.

 

Gemeinsame Anlaufstelle der Polizei und des Ordnungsamtes in der Tuchmacherstraße 38

 

Frau Müller-Preinesberger informiert, dass in den Jahren 2013/2014 das Ordnungsamt 118 Mal  in Anspruch genommen wurde, davon 59 Mal per Anruf. Ähnliche Ergebnisse könne die Polizei feststellen, so dass nunmehr veränderte Öffnungszeiten vereinbart wurden.

 

SAGO-Gelände

 

Herr Exner erläutert den Sachstand, dass nach einem Hinweis eines Sachgebietsleiters der EWP die Frage  nach den Anschlüssen für die Wasserver- und Abwasserentsorgung im Raum stehe.

 

Problematisch sei, dass vor einem Jahr der Bereich zur Trinkwasserschutzzone 3 erklärt worden sei, und zwar nicht von der Stadt. Insofern könne hier nicht von einer „Schikane“ der Stadt gesprochen werden. Wer ein Grundstück unerschlossen erwerbe, müsse dafür sorgen, dass das Problem gelöst wird. Die

Stadt habe entsprechende Klauseln in den Vertrag aufgenommen.

 

Herr Schüler merkt an, dass das Schreiben der EWP wohl insofern missverständlich gewesen sei, weil es um die ca. 200 Personen gegangen sei, die dort vor kurzem gearbeitet haben und deren „toilettentechnische“ Versorgung.

 

Herr Dr. Scharfenberg verweist darauf, dass die Stadtverordnetenversammlung einen Prüfauftrag beschlossen habe und dies sei hier die erste Herausforderung.

 

Der Oberbürgermeister sagt zu, den Sachverhalt aufzuklären.

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