25.03.2015 - 4.9 Information zum Erhalt der Geburtenstation Bad ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.9
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 25.03.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Oberbürgermeister Herrn Prof. Dr. Radke und Herr Grebner vom Klinikum Ernst von Bergmann.
Herr Grebner und Herr Prof. Dr. Radke führen aus, unter welchen personellen Voraussetzungen die Geburtenstation in Bad Belzig erhalten werden könnte. Trotz Prüfung unterschiedlicher Varianten und der Suche mit Headhuntern sei es bisher nicht gelungen, das nötige Fachpersonal zu akquirieren. Darüber hinaus stehe die Geburtenstation seit zehn Jahren auf dem Prüfstand einer möglichen Schließung, u. a. wegen der niedrigen Geburtenzahlen.
In der sich anschließenden Diskussion wird auf unterschiedliche, den Fraktionen bekannt gewordene Vorschläge verwiesen, so z. B. das Angebot aus Brandenburg, die Geburtenstation übernehmen zu wollen. Frau Dr. Müller wirbt nachdrücklich dafür, miteinander zu reden und alle Vorschläge zusammenzuführen.
Auf Nachfrage erläutert Herr Grebner die eingeleiteten Maßnahmen. Wenn sich an den fehlenden Voraussetzungen nichts ändere, müsse die Geburtenstation in Bad Belzig zum 01.04.2015 geschlossen werden und könnte, soweit die Voraussetzungen bis spätestens 17. Juni 2015 gegeben sind, wiedereröffnet werden. Danach müsse endgültig geschlossen werden. Er verweist darauf, dass diese Aufgabe dem Land zugeordnet werde und deshalb das zuständige Ministerium involviert sei.
Auf Nachfrage von Herrn Dr. Scharfenberg, ob auch der Landrat von Potsdam-Mittelmark einbezogen wurde, entgegnet der Oberbürgermeister, dass er den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis erhalten habe. Allerdings werde es für den Landkreis schwierig, die zusätzlichen Kosten allein zu tragen. Der entscheidende Punkt sei, das fehlende Fachpersonal zu finden. Wenn dieser Punkt nicht erfüllt ist, bleiben alle anderen Bemühungen erfolglos. Auch diese Problematik könne in der gemeinsamen Sitzung des Hauptausschusses mit dem Kreisausschuss thematisiert werden. Im Endeffekt werde aber das Land entscheiden müssen.
Daraufhin schlägt Herr Schubert vor, Vertreter des Ministeriums einzuladen. Und darüber hinaus, so Herr Linke, auch den Landrat. Dann könne man die Kriterien erfragen und deren Realisierbarkeit beraten, die für den Erhalt der Geburtenstation erfüllt werden müssen.
Gegen diese Verfahrensweise erhebt sich kein Widerspruch.