25.03.2015 - 4.10 Information zu den Sonntagsöffnungszeiten

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Frau Krusemark informiert, dass mit Schreiben vom 20. März 2015 (Posteingang Landeshauptstadt) das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Stadt aufgefordert habe, die Ordnungsbehördliche Verordnung bis zum 03. April 2015 aufzuheben.

 

Am heutigen Tag, gegen 10:30 Uhr, habe das Oberverwaltungsgericht mitgeteilt, dass die Ordnungsbehördliche Verordnung über Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen aus Anlass besonderer Ereignisse für das Jahr 2015 mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt wurde. Obwohl dieser Beschluss unanfechtbar sei, werde die Stadt Rechtsmittel einlegen und erwarte noch vor dem Wochenende eine erneute Entscheidung.

Der Oberbürgermeister führt aus, dass diese Entscheidung des Gerichts überrascht habe und er sie angesichts des bevorstehenden verkaufsoffenen Sonntags und der schon beworbenen Ladenöffnung für nicht verhältnismäßig erachte.  Damit werde der Einzelhandel in Potsdam deutlich geschwächt, vor allem im Vergleich zu anderen Städten, wo weit darüber hinaus gegangen werde. Die gerichtliche Entscheidung stoße bei ihm auf völliges Unverständnis. Nun sei die Frage, was tun. Er sei in engem Kontakt mit den Verbänden und es gebe die Möglichkeit, per Dringlichkeitsantrag für die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung die Verordnung zu ändern und auf 6 Tage stadtweit zu reduzieren. Damit entfalle der Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung, auch auf die Gefahr, keine gültige Verordnung zu haben. Trotzdem sei aber eine grundsätzliche Klärung nötig, denn rund um Potsdam habe alles geöffnet und das sei absurd.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Wellmann, was die Stadt zur Rettung des bevorstehenden verkaufsoffenen Sonntags tun könne, entgegnet er, dass es keine Möglichkeiten gebe. Trotzdem werde die Stadt ihre Argumente dem Gericht vortragen er halte die Erfolgsaussichten aber für gering.

Herr Schüler führt aus, dass diese Angelegenheit seit zwei Jahren kontrovers zwischen Land und Stadt diskutiert werde und er bedauere, dass die Stadt bislang nicht gegen die Entscheidung des Landes geklagt habe. Dann wäre diese Situation vermeidbar gewesen.

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