15.04.2015 - 5 Sonstiges

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Zukunft des Bürgertreffs in Eiche und des Hortes für die Ludwig-Renn Grundschule in Eiche

 

Frau Müller-Preinesberger führt aus, dass am vorigen Mittwoch ein letztes Gespräch zu Möglichkeiten der Errichtung eines Hortneubaus stattgefunden habe, der Oberlinverein sich aber nicht in der Lage sehe, eine diesbezügliche Entscheidung zu treffen. Im Ergebnis bleibe es bei der zum 30. April ausgesprochene Kündigung des Bürgertreffs. Die Verwaltung sei leider nicht in der Lage, diese Entscheidung zu beeinflussen, auch rechtliche Möglichkeiten gebe es keine.

Auf Nachfrage von Herrn Schubert, ob es Überlegungen der Verwaltung gebe, die Situation der Hortbetreuung in den Griff zu bekommen, entgegnet sie, dass derzeit diesbezügliche Pfaufträge mit dem KIS besprochen werden. Herr Winskowski, Ortsvorsteher des Ortsbeirates Eiche, fragt nach, ob es eine mündliche oder schriftliche Zusage der Verwaltung gebe, dass im jetzigen Bürgertreff 25 Hortplätze geschaffen werden. Dies verneint Frau Müller-Preinesberger; es gebe eine Anfrage, aber keine Zusage. Der zuständige Jugendamtsleiter Herr Tölke sei in der morgigen Ortsbeiratssitzung zugegen.

 

"Extavium"

Der Oberbürgermeister führt aus, dass es Probleme bei der Nutzung der neuen Räumlichkeiten Am Kanal 57 gebe, was u. a. den Brand- und Schallschutz betreffe. Er habe Kontakt mit den Hauptgeschäftsführern der Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammer aufgenommen und darum gebeten, mit Hilfe der Mitgliedsbetriebe hier Hilfestellung zu geben. Da beide von der Arbeit des Extaviums sehr überzeugt seien, haben sie Unterstützung zugesagt und es gebe bereits einen ersten Besichtigungstermin. Ebenso unterstütze die Pro Potsdam die gemeinsame Aktion zur Herrichtung der Räume.

Frau Dr. Schröter merkt an, dass dieser Standort als Übergangsvariante gelte und fragt, ob sich die Investitionen lohnen und es Aussicht auf eine Lösung gebe.

Hierzu führt Herr Werner, Leiter des Extaviums, aus, dass er mit einem Übergang von mindestens 3 5 Jahren rechne und sich insofern die jetzt anstehenden Investitionen lohnen. Eine kurzfristigere Übergangsvariante halte er für unwahrscheinlich.

 

llung der Stieleiche auf einem Grundsck der Entwicklungsträgers Bornstedter Feld GmbH

Herr Klipp informiert über die Ereignisse bezüglich einer am 11.03.2015 im Bornstedter Feld nicht genehmigten Fällung und nicht genehmigter Schnittarbeiten an zwei weiteren Bäumen. Er zitiert im Weiteren aus der  Stellungnahme der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

In diesem Zusammenhang handelt es sich gleich um drei Verstöße einmal gegen die Baumschutzverordnung, zum Zweiten wurde in der Vegetationszeit gefällt und drittens handele es sich um ein Naturdenkmal. Hierbei handelt es sich um eine Ausführungen ohne Beauftragung, denn der vom Entwicklungsträger gestellte Antrag auf Sondergenehmigung wurde von der Unteren Naturschutzbehörde bislang nicht beschieden. Deshalb werde derzeit geprüft, die ausführende Firma strafrechtlich zu belangen.

 

Herr Schubert spricht sich dafür aus, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, schon um sich rechtlich nicht angreifbar zu machen bzw. den Grundsatz der Gleichbehandlung bei einer Sachbeschädigung zu wahren.

Frau Müller hält es für fragwürdig, dass eine Firma ohne Auftrag derartige Arbeiten ausführt, da sie die Arbeiten auch bezahlt haben wolle.

 

Herr Klipp betont, dass er hier von einem Missverständnis ausgehe und die Firma in Erwartung einer Genehmigung beauftragt wurde. Das habe auch etwas mit der längeren Bearbeitungszeit in der Unteren Naturschutzbehörde zu tun die Ursachen dafür werden derzeit verwaltungsintern geprüft. Die langen Bearbeitungszeiten mahnt auch Herr Heinzel an.

 

Herr Linke betont, dass hier ein Naturdenkmal vernichtet wurde und der Sanierungsträger seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sei, so dass nicht allein die ausführende Firma zur Rechenschaft zu ziehen sei.

 

Herr Schüler und Herr Heuer bitten um Sachlichkeit und darum, erst zu prüfen und dann zu urteilen.

Seitens der Verwaltung wird eine Unterrichtung des Hauptausschusses über die Ergebnisse der Prüfungen zugesagt.

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