15.04.2015 - 4.6 Ausschreibung der Aufnahme und Verwahrung von F...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Soziales und Gesundheit
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 15.04.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:02
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Frau Müller-Preinesberger erläutert die vorliegende Mitteilung.
Herr Dr. Scharfenberg empfiehlt - entgegen dem vorliegenden Vorschlag - den Auftrag nur für ein Jahr mit der Option der Verlängerung zu vergeben, da der Tierschutzverein auf Grund der gegenwärtigen Situation ansonsten keine Möglichkeit habe, sich zu bewerben. Dem schließt sich Herr Schüler an und betont, dass dem TSV wirtschaftliche Nachteile entstehen, wenn er sich einerseits jetzt nicht bewerben könne und der Vertrag zum anderen über drei Jahre laufe.
Herr Schubert verweist darauf, dass der TSV bislang signalisiert habe, keine „Einjahres-Lösung“ zu wollen und der Tierheimbeirat eine „Dreijahres-Lösung“ favorisiert habe. Man könne sich nicht Gremien schaffen und diese anschließend ad absurdum führen. Herr Linke betont, dass es bei dieser Entscheidung nicht um das Wohlergehen des Tierschutzvereins, sondern der zu versorgenden Tiere gehe. Ohne lohnende Investitionen sehe er dies gefährdet. Auf Grund bisheriger Erfahrungen mit dem TSV wisse niemand, ob dieser den Auftrag der Fund- und Verwahrtierbetreuung am Ende wirklich wolle.
Der Oberbürgermeister betont, dass sich alle am Verfahren Beteiligten um Lösungen bemühen; ein konstruktiver Beitrag des TSV sei jedoch nicht erkennbar. Deshalb schlage er vor, so zu verfahren, wie im Tierheimbeirat verabredet. Frau Müller-Preinesberger betont ihrerseits, dass hier eine Dienstleistung zur Fund- und Verwahrtierbetreuung ausgeschrieben werde und damit auch ein Anspruch bezüglich des Tierschutzes und der Qualität der Versorgung bestehe. Das zu sichern, sei für einen Bieter im Rahmen eines Einjahresvertrages schwierig.
Da es sich hier um eine Mitteilungsvorlage handelt, die nur zur Kenntnis zu nehmen ist, in der Diskussion aber unterschiedliche Standpunkte bezüglich der Laufzeit dargelegt wurden, so der Oberbürgermeister, möchte er ein klares Votum des Hauptausschusses zum weiteren Verfahren haben.
Im Ergebnis sprechen sich 11 Mitglieder des Hauptausschusses für eine dreijährige Vertragslaufzeit mit der Verlängerungsoption um ein Jahr und 6 dagegen aus.
Somit werde entsprechend der Mitteilung in der DS 15/SVV/0265 verfahren, so der Oberbürgermeister.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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38,1 kB
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