27.05.2015 - 3.9 Fremdsprachliche Begriffe und Abkürzungsvariati...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Mensch bringt den Antrag im Rahmen seines Rederechts ein.

 

Herr Heuer führt aus, dass der Antrag grundsätzlich zu unterstützen sei; ihn  störe jedoch die Formulierung „fremdsprachliche Begriffe“ eine Sprache ohne diese zweifle er an.

 

Frau Dr. Schröter befürwortet ebenfalls eine Beschlussfassung, hegt aber  Zweifel an der Umsetzung. Sprache sei wie ein „lebender Organismus“ und unterliege vielen Einflüssen. Sie spricht sich dafür aus, den 2. Satz des Antrages zu streichen.

Frau Dr. Müller sieht nicht nur ein Fremdsprachenproblem, oft stolpere der Bürger  auch über Verklausulierungen und verwendete Fachtermini.  Sie schlägt vor, den 1. Satz des Antrages zu ändern und die Vorgabe für alle Schriftstücke der Verwaltung entsprechend Teilhabeplan umzusetzen.

Herr Kirsch erklärt, dass bereits Anfang des Jahres im Rahmen der Beantwortung der Anfrage 15/SVV/0075 durch den Oberbürgermeister zugesagt wurde, nicht allgemeinverständliche Abkürzungen zu vermeiden bzw. alle Abkürzungen mindestens einmal auszuschreiben.

 

Im Ergebnis der Diskussion schlägt Herr Finken folgenden geänderten Beschlusstext vor, der anschließend zur Abstimmung gestellt wird:

 

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

Anträge, Prüfaufträge, Anfragen, Berichte, Mitteilungen usw. sind in verständlicher Sprache zu verfassen. Auf fremdsprachliche, nicht allgemein bekannte Begriffe sowie Abkürzungsvariationen ist glichst zu verzichten. Abkürzungen, wie beispielsweise KIS, sind zu Beginn einmal auszuschreiben.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 3 Gegenstimmen

und einigen Stimmenenthaltungen.

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Anlagen