27.05.2015 - 4.3 Anpassung der Aufsichtsratsvergütung in städtis...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Oberbürgermeister verweist auf die erbetene Verständigung der Fraktionsvorsitzenden zu dieser Mitteilungsvorlage und fragt, ob diese stattgefunden hat und mit welchem Ergebnis.

Herr Finken entgegnet, dass es eine Verständigung gegeben habe, an der aber nicht alle Fraktionsvorsitzenden teilgenommen hätten. Er betont, dass es eine entsprechende Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung gebe und er keine Gegenargumente vernommen habe, die einer Umsetzung entgegenstehen.

 

Herr Dr. Scharfenberg führt aus, dass nicht in einem Zuge um 500 % erhöht werden solle, sondern in einem angemessenen Rahmen, z. B. von 100,00 Euro auf 200,00 Euro.

Herr Schüler verweist auf den gefassten Beschluss, der einerseits die Satzung und andererseits die Richtlinie für Aufsichtsratsvergütungen enthalte.

Herr Linke merkt an, dass auch die Vergütungsrichtlinie kein Dogma und die beschlossene Erhöhung der Vergütung für Auszubildende am Klinikum „Ernst von Bergmann“ bis heute nicht umgesetzt sei. Die hier geplanten Erhöhungen der Aufsichtsratsvergütungen seien moralisch nicht zu vertreten.

Nach einem weiteren kontroversen Meinungsaustausch stellt der Oberbürgermeister fest, dass es ein unterschiedliches Meinungsbild zu diesem Sachverhalt gibt und betont, dass die Arbeit in den Aufsichtsräten kein Ehrenamt sei. Darüber hinaus sei externer Sachverstand in den Aufsichtsräten gewollt und dieser müsse auch entsprechend vergütet werden.

Er werde das jetzt so umsetzen, wie in der Mitteilungsvorlage angekündigt; wem das nicht gefalle, der müsse dies über einen entsprechenden Antrag in der Stadtverordnetenversammlung ändern.

 

Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

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