27.05.2015 - 4.5 Standortfrage Flüchtlingsunterkünfte

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Frau Müller-Preinesberger erläutert den aktuellen Sachstand zum Thema
Unterbringung von Asylantragstellern in der Landeshauptstadt Potsdam (LHP).


Aktuell sei von der derzeitigen Aufnahmequote für  2015 mit 980 Menschen bereits ein Anteil von 324 Menschen mit Stand 27.5.2015 realisiert, d.h. 656 Menschen müssen in den verbleibenden Monaten des Jahres 2015 noch aufgenommen werden.

 

Berücksichtige man die hinzukommenden  Platzkapazitäten für Groß Glienicke von 100, der Einrichtung an den Kopfweiden von weiteren 100 Plätzen und der in den unterschiedlichen Einrichtungen vereinbarten 75 Notunterkunftsplätzen, reduziere sich diese Zahl auf insgesamt 275.


Sollte die LHP diese Platzkontingente nicht schaffen, drohe die Unterbringung in Turnhallen bzw. Ersatzvornahmen seitens des Landes Brandenburg.


Um diese Folgen zu vermeiden, seien der Jury Asyl am 20.5.2015 folgende zu prüfende Objekte/Maßnahmen von der Verwaltung vorgeschlagen worden:

 

1. Die Stiftung Großes Waisenhaus habe aufgrund des von der LHP
geschalteten Inserates ihr Interesse bekundet, an der Dortu-/Ecke Spornstraße im Rahmen eines zu errichtenden Neubaus Flüchtlingsunterkünfte zu schaffen (Fertigstellung  aber sicher nicht vor Ende 2016). Die Verwaltung schlägt konkretisierende Gespräche vor.

 

2.              Wegen  der Dringlichkeit der zu schaffenden Plätze (das Land rechnet die Jahresquote auf monatlich zu realisierende Aufnahmen um) solle die
Möglichkeit der Aufstellung  eines weiteren Moduls auf dem Lerchensteig mit insgesamt 24 Plätzen genutzt  werden.

 

3.              Das der Verwaltung in der Berliner Straße/Ecke Behlertstraße zur Anmietung vorgeschlagene Objekt solle hinsichtlich des Abschlusses eines Mietvertrages verhandelt werden (ca. 50 Plätze).

 

4.               Für das Objekt am Lehnitzsee solle ein unabhängiges Drittgutachten zur Frage der gesundheitsschädlichen Belastung des Objektes eingeholt werden. Erst bei Vorliegen dieses Gutachtens solle es weitergehende Vorschläge dazu geben.

 

5.               Die Pro Potsdam habe der Verwaltung die Anmietung von ca. 40 Wohnungen, dezentral, angeboten (bei einer rechnerischen durchschnittlichen Belegung mit 3 Personen entspräche die Nutzung einer Platzkapazität von ca. 120 Menschen).

 

Die Jury stimmte allen Vorschlägen zu.

 

Unter Berücksichtigung der freiwilligen Ausreisen der auch im Restjahr 2015 noch in Wohnungen zu vermittelnden Menschen sei davon auszugehen, dass die LHP ihrer Aufnahmepflicht im Jahr 2015 entsprechen könne.  Allerdings sei eine sehr engmaschige Steuerung durch die Verwaltung erforderlich.


Um perspektivisch für das Jahr 2016 gerüstet zu sein und nicht ständig neue Unterkünfte zu schaffen,  müssen vorhandene Plätze in den Gemeinschaftsunterkünften (GU) möglichst freigezogen werden. Da der Abschluss von eigenen Mietverträgen von Flüchtlingen gerade auch bei privaten Vermietern wegen des oftmals kurzen Aufenthaltszeitraumes
(Duldungen werden in der Regel immer halbjährlich ausgesprochen) schwierig ist, wird die Verwaltung bis zu 300 Wohnungen anmieten, die dann per Zuweisung den Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden können.  Bei einer durchschnittlichen Belegung von 3 Personen könnten so insgesamt 900 Plätze in den GU's freigezogen werden.


Darüber hinaus schlage die Verwaltung mit Zustimmung der Jury vor, bei einem zukünftigen Verkauf von Garagenstandorten zur Errichtung von Wohnungsneubau eine Zweckbindung von bis zu 40 % der Wohnungen für Flüchtlinge aufzunehmen. Das erfolgreiche Modell Grotrianstraße (Neubau mit der Durchmischung der Mieterschaft) soll hier beispielgebend sein; auch hinsichtlich der Miethöhe, die sich auf unter 10 beläuft.


Frau Müller-Preinesberger berichtet weiter, dass derzeit 5  Erwachsene (Rollstuhlfahrer), 2 auf einen Rollator angewiesene ältere Menschen und 3 behinderte Kinder in den GU's leben.


Derzeit leben 96 Kinder in der Altersgruppe 0 - 6 Jahre, 74 Kinder in der Altersgruppe 7 - 12 Jahre und 26 in der Altersgruppe 13 18 Jahre in der Stadt.

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