24.06.2015 - 1 Eröffnung der Sitzung

Reduzieren

Der stellvertretende Vorsitzende, Herr Finken eröffnet die Sitzung und verweist darauf, dass der Oberbürgermeister aufgrund seiner Teilnahme an der Tarifverhandlung die Sitzung heute nicht leiten könne.

Gemäß § 56 Abs. 1 und 2 BbgKVerf nimmt  der Erste Beigeordnete als der allgemeine Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters im Falle der Verhinderung alle Aufgaben des hauptamtlichen Bürgermeisters wahr. Dies betreffe auch das Stimmrecht des Oberbürgermeisters im Hauptausschuss, da er qua Gesetz Mitglied im Hauptausschuss ist.

 

Reduzieren