24.06.2015 - 6 Sonstiges

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Herr Kümmel informiert über die Entscheidung des Ministeriums des Inneren zu der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Änderung der Spielplatzsatzung. Diese greife erkennbar in den Schutzbereich des Artikels 14 Grundgesetz ein und sei durch die Brandenburgische Bauordnung nicht gedeckt.  Das Schreiben des Ministeriums sei am 09.06.2015 eingegangen und den Fraktionen zur Kenntnis gegeben worden. Er macht darauf aufmerksam, dass die Frist zur Klageeinreichung beim Verwaltungsgericht am  09. Juli 2015 auslaufe.

Herr Heuer äert sich verwundert darüber, dass die sonst übliche Anhörung der Fraktionen nicht stattgefunden habe.

 

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