24.06.2015 - 5 Auswertung der Vor-Ort-Begehung am Pfingstberg
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 24.06.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Zu diesem Tagesordnungspunkt nimmt Frau Hüneke für Herrn Schüler an der Sitzung des Hauptausschusses teil.
Da der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt wurde, so Herr Dr. Scharfenberg, sollte es zum weiteren Vorgehen vor der Sommerpause eine Verständigung geben.
Herr Schubert betont, dass es sehr wohl eine Beschlussfassung gegeben habe, mit der eine möglichst schnelle Öffnung des Parks gefordert werde. Auf die Nachfrage zum aktuellen Sachstand erläutert Herr Klipp, dass seitens der Verwaltung Anhörungsschreiben mit der Feststellung, dass der Zaun rechtswidrig aufgestellt wurde, an die Beteiligten verschickt worden seien. Da bislang noch keine Stellungnahmen dazu eingegangen seien, befürchte er, dass dies nicht zu einer zügigen Beseitigung des Zaunes führen werde.
Auf Nachfrage zur Fristsetzung kündigt Herr Klipp an, diese Information nachzureichen. (Fristablauf ist der 08.07.2015)
Herr Schubert bittet, soweit die Anhörungsfrist abgelaufen ist, zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung bzw. zur Sitzung des Hauptausschusses am 08.07.2015 über die Schritte der Verwaltung zu informieren.
Herr Dr. Scharfenberg plädiert dafür, die Linie, den gültigen B-Plan nicht zu ändern, mit einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu unterstützen.
Darauf entgegnet Herr Klipp, dass es keinen diesbezüglichen Antrag der Fraktionen auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung gebe und die Verwaltung einen solchen auch nicht stellen werde. Außerdem bedarf es seines Erachtens keiner erneuten Bekräftigung des gültigen B-Plan-Beschlusses.
Im Weiteren bittet Herr Linke um die Klärung der Grenzen des öffentlichen Parks und fragt Herr Dr. Scharfenberg nach der Prüfung der rechtlichen Angreifbarkeit der Vergabe sowie danach, wie die Einbeziehung der Anwohner realisiert werden solle.
Herr Klipp entgegnet darauf, dass er sich einen öffentlichen Diskussionsprozess unter Beteiligung der Bürgerinitiativen, der Stadtverordneten und der Verwaltung vorstelle. Die Prüfung der Vergabe sei nicht Sache der Verwaltung, sondern des Stiftungsrates.