08.07.2015 - 7.7 Berichterstattung der Kommission zum Umgang mit...

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Herr Finken bittet Herrn Dr. Erdmann um die Darstellung des Sachverhalts; er macht gleichzeitig darauf aufmerksam, dass eine rechtliche Würdigung dessen noch nicht erfolgen könne.

 

Herr Dr. Erdmann erläutert, dass die Beratung über einen Grundstücksverkauf im Rahmen einer Aufsichtsratssitzung der Pro Potsdam am 18. Februar 2014 Ausgangspunkt gewesen sei. Das Mitglied im Aufsichtsrat Andreas Menzel habe dazu Fragen vorgetragen, konnte aber auf Grund eines Rückenleidens nicht bis zum Schluss an dieser Sitzung teilnehmen. Herr Menzel habe sich zu diesem Grundstücksverkauf nicht informiert gefühlt und aus seiner Sicht seien die Fragen nicht beantwortet worden.

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02. April 2014 beabsichtigte Herr Menzel im nicht öffentlichen Teil der Sitzung eine persönliche Erklärung dazu abzugeben, die er im Vorfeld bei der stellvertretenden Vorsitzenden vorgelegen habe. Frau Birgit Müller habe im Vorfeld Herrn Menzel darauf aufmerksam gemacht, dass sie die Inhalte der persönlichen Erklärung für problematisch halte. Der Niederschrift dieser Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ist der weitere Verlauf zu entnehmen.

Am 03. April 2014 habe eine Gesellschafterversammlung der Pro Potsdam stattgefunden, in der die Handlung des Herrn Menzel thematisiert und verabredet wurde, einen Auszug aus dem nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu erbitten. Diese Verabredung sei nicht Bestandteil des Protokolls der Sitzung der Gesellschafterversammlung, lasse sich aber aus dem dazu vorliegenden Mailverkehr ableiten.

Der genannte Auszug wurde über das Beteiligungsmanagement angefordert und am 11. April 2014 dieser zugesandt.

Auf Grund der von der Pro Potsdam veranlassten Anzeige hat das LKA am 14.10.2014 die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung um Unterstützung gebeten und am 23.10.2014 wurden die vom LKA erbetenen Unterlagen, einschließlich des Auszugs aus dem nicht öffentlichen Teil der Sitzung übersandt.

Herr Dr. Erdmann verweist darauf, dass Aufsichtsratssitzungen nicht öffentlich seien und nach § 85 GmbH-Gesetz derjenige bestraft werde, der ein Geheimnis der Gesellschaft, … das ihm in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer, Mitglied des Aufsichtsrats oder Liquidator bekanntgeworden ist, unbefugt offenbart. Diese Tat werde nur auf Antrag der Gesellschaft verfolgt.

Darüber hinaus seien Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung grundsätzlich öffentlich nicht öffentlich nur dann, wenn Belange des öffentlichen Wohls betroffen seien. Sinn dieser Regelung sei der Schutz Interessen Dritter nicht der Schutz der Stadtverordneten. Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung sei verpflichtet gewesen, die Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Wenn es den Auszug nicht gegeben hätte, so wäre jeder einzelne Stadtverordnete dazu als Zeuge vernommen worden.

Die Pro Potsdam sei darüber hinaus beauftragt, die Interessen der Gesellschaft zu wahren und somit in der Pflicht, den Vorgang weiter zu verfolgen.

 

Eine rechtliche Bewertung der Vorgänge werde die Kommission zur Hauptausschusssitzung am 02.09.2015 vorlegen.

 

Herr Schüler betont, dass der Mitschnitt der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung nur einem Zweck diene, nämlich die Fertigung der Niederschrift  zu unterstützen. Daraus sei nun ein wörtlicher Auszug an die Pro Potsdam gegangen und das sei kritikwürdig.

 

Herr Heuer fragt nach, ob es denkbar gewesen wäre, dass  die Gesellschaft die Stadtverordnetenversammlung befragt und um Zustimmung zu diesem Auszug bittet. Wenn es diese Zustimmung gegeben hätte, wäre das weitere Vorgehen nicht zu kritisieren.

 

Herr Boede betont, dass der Auszug kein offizielles Dokument der Stadtverordnetenversammlung sei und die Frage, ob die Stadtverordnetenversammlung dies hätte entscheiden oder genehmigen müssen, aufzuklären ist. Ebenso sei zu erklären, über wen dieser Auszug angefordert wurde, ob Bedienstete angesprochen und Dienststellungen dafür genutzt  wurden.

Herr Schultheißhrt aus, dass er wissen wolle, ob es seitens des Gesellschaftsvertreters eine Weisung oder einen Antrag an die Vorsitzende gegeben habe und der Dienstweg eingehalten wurde.

 

Herr Finken verweist darauf, dass Herr Dr. Erdmann hier nicht alle Fragen beantwortennne; sie aber zur Prüfung und späteren Berichterstattung mit aufnehmen werde.

 

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass dies die letzte Sitzung vor der Sommerpause sei und er geklärt habe möchte, was geklärt werden könne. Dies sei ein außergewöhnlicher Vorgang, der nicht ohne Nachvollziehbarkeit geschehen ist.

 

Herr Schüler betont, dass er zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung selbst nicht in Potsdam gewesen sei. Am 11.04.2014 dem Tag der Übergabe des Auszuges jedoch sei er in Potsdam gewesen, so dass man ihn hätte fragen können. Das sei nach seiner Erinnerung aber nicht geschehen.

 

Herr Schubert betont, dass die Stadtverordneten derzeit nur auf Grundlage der Medienberichterstattung informiert seien und fragt nach, welche Unterlagen das LKA am 14.10.2014 angefordert habe und ob die Verwaltung die Urteilsbegründung zum Sachverhalt kenne.

Herr Dr. Erdmann entgegnet, dass das LKA das Protokoll der Stadtverordnetenversammlung vom 02.04.2014, die schriftliche Erklärung des Herrn Menzels und den Tonbandauszug aus dem nicht öffentlichen Teil der Sitzung angefordert habe. Die Ermittlungen auf Grund der Anzeige von Herrn Menzel gegen Unbekannt sei eingestellt worden aber auch das wisse er nur aus den Medien.

 

Der eigentliche Ausgangspunkt, so Herr Exner, sei ein Straftatverdacht. In der betreffenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung waren sowohl der Aufsichtsratsvorsitzende als auch der Gesellschaftervertreter anwesend, so dass für sie die Frage stehe, wie sie damit weiter umgehen sollen. Natürlich könne in diesem Zusammenhang die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung eingefordert werden, aber sie sei in ihrer Entscheidung auch nicht frei und habe die Ermittlungsbehörden zu unterstützen. Wenn zum Schaden der Gesellschaft etwas passiere, müsse dem nachgegangen werden, auch wenn das dann folgende Prozedere nicht richtig ist. Andererseits spreche die Aufnahme von Ermittlungen für die Weitergabe der Informationen. 

 

Trotzdem, so Herr Heuer, sei die Frage zu klären, ob die Stadtverordnetenversammlung hätte um Erlaubnis gefragt werden müssen und wie mit dem Auskunftsersuchen umgegangen worden sei.

 

Das Protokoll, so Herr Schultheiß, sei ein Beweismittel. Wenn es unzulässig ist, müsse dies auch festzustellen sein. Er empfiehlt, zukünftig mit der Weitergabe eventueller Beweise auf eine richterliche Anordnung zu warten.

 

Herr Schüler verweist darauf, dass die persönliche Erklärung im Wortlaut vorlag und es des Auszuges aus dem Tonbandmitschnitt gar nicht bedurft hätte. Deshalb sollte auch geprüft werden, ob es zukünftig nicht richtiger ist, auf die Zeugenaussagen zu verweisen.

 

Er, so Herr Boede, sei überrascht, dass die Angelegenheit mit dem Straftatverdacht gerechtfertigt werde. Allein die Aufforderung der Ermittlungsbehörden reichen auch nicht aus hier müsse schon die Staatsanwaltschaft aktiv werden. Wenn jeder in das Büro der Stadtverordnetenversammlung kommen und Wortprotokolle fordern dürfe, mache er das zukünftig auch so. 

Herr Dr. Erdmann erwidert, dass das LKA im Auftrag der Staatsanwaltschaft in einem laufenden Ermittlungsverfahren tätig geworden ist

Frau Müller weist dies entschieden zurück und betont, dass das Büro der Stadtverordnetenversammlung äerst zuverlässig sei und entgegen der Behauptung von Herrn Boede sensibel mit Informationen umgehe.

 

Herr Schubert bittet in die weitere Prüfung auch mit einzubeziehen, unter welchen Bedingungen die Weitergabe von Informationen an Dritte und das sei hier auch die Pro Potsdam glich sei.

Herr Kirsch stimmt Herrn Schubert zu und  stellt den Geschäftsordnungsantrag „Ende der Rednerliste“, der mit Stimmenmehrheit angenommen wird.

 

Herr Finken fasst zusammen, dass der Sachverhalt weiter durch die Kommission geprüft und mit einer rechtlichenrdigung spätestens in der Hauptausschusssitzung am 02.09.2015 ein Bericht vorgelegt werde.

 

Herr Dr. Scharfenberg bittet darum, die Ergebnisse zum frühestmöglichen Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen; spätestens am 02.09.2015, so dass sich auch frühestmöglich abschließend damit beschäftigt werden könne.

 

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