02.09.2015 - 7 Sonstiges

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Sachstand zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schadenersatz für Feuerwehrbeamte

Frau Krusemark informiert, dass die Landeshauptstadt Potsdam das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg, mit dem die Stadt auf Zahlung von Schadensersatz an Bedienstete der Feuerwehr verurteilt wurde, prüfen lasse.

Gegen dieses Urteil sei keine Revision zugelassen, so dass  die Stadt bereits eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt habe.

Grund für die veranlasste Prüfung sei zum einen, dass die Zahlung von Schadensersatz ein schuldhaftes Handeln voraussetze. Da die Stadt auf Grundlage einer Landesvorschrift gehandelt hat, kommt ein schuldhaftes Handeln dann in Betracht, wenn diese Vorschrift eu-rechtswidrig ist. Diese Frage ist auch Streitgegenstand. So ist die Vereinbarkeit dieser Landesvorschrift mit dem eu-Recht zu prüfenHierzu  gibt es unterschiedliche erstinstanzliche Entscheidungen und das  OVG hat darüber hinaus noch eine andere Begründung gegeben, als die Gerichte in erster Instanz. Es gehe also nicht darum, den Bediensteten Geld vorzuenthalten, sondern Klarheit in dieser Angelegenheit zu erlangen.  Die eventuell benötigten Mittel seien im Haushalt bereits als Rückstellung eingestellt.

 

Zwischenstand Pfingstberg

Herr Goetzmann verweist auf den vom Oberbürgermeister in dieser Sache unterbreiteten Vorschlag, mit dem eine rechtliche Auseinandersetzung vermieden werden könne. Dafür werde jedoch der private Anteil an der Parkanlage reduziert. Dieser Vorschlag war damit verbunden, die Arbeitsgruppe noch einmal einzuberufen und nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.  Die Arbeitsgruppe habe mittlerweile getagt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Vorschlag mit Modifizierungen durchaus konsensfähig sei. Eine weitere Variante sei seitens der potenziellen Nutzer vorgestellt worden, mit der diese ihr Engagement bei der Sanierung zurückfahren und die Stadt diese übernehme werde.

Beide Vorschläge lassen sich aber nur bewerten, wenn die Investitions- und Folgekosten verlässlich kalkuliert wurden; ein Ergebnis  könnte in 2 3 Wochen vorliegen.

 

Im Ergebnis wird Einigkeit darüber erzielt, dass Herr Goetzmann in der Hauptausschusssitzung am 07. Oktober 2015 die Varianten vorstellen wird.

 

Bauvorhaben Klipp Beantwortung der noch offenen Fragen der Fraktionen

Die Beantwortung der Fragen 12 14 wird sich aus organisatorischen und personellen Gründen verzögern, so Herr Beck. Die Beantwortung wird bis zur Hauptausschusssitzung am 09.12.2015 nachgeholt.

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