02.09.2015 - 4.5 Gemeinsame Betreibergesellschaft Ernst von Berg...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Eingangs werden die zu diesem Tagesordnungspunkt bestätigten Rederechte  aufgerufen. Frau Loebel, stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrates, stellt die zahlreichen Fragen der Belegschaft vor und kritisiert die bislang fehlende  Mitarbeiterversammlung zu diesem Thema.  Herr Schulz, Mitarbeiter der Gewerkschaft Verdi, fordert zum Handeln im Sinne der Beschäftigten auf und dazu, sie nicht schlechter zu stellen als bisher. Er appelliert an die Mitglieder des Hauptausschusses dafür Sorge zu tragen, den Besitzstand der Beschäftigten auch zukünftig zu sichern.

 

Frau Schulze bringt den dazu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit folgendem Wortlaut ein:

 

Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt:

Punkt 3 neu:

r die bisherigen 26 Mitarbeiter/innen der Senioreneinrichtungen Ernst von Bergmann gGmbH (SE) wird neben den gesetzlichen Schutzbestimmungen gelten, dass die zuletzt bei dem bisherigen Arbeitgeber geltenden Arbeitsbedingungen als unbefristeter Besitzstand bezogen auf die Gesamtheit des bisherigen Arbeitsvertrages weiterhin gewährt werden. Der Betriebsrat der SE wird bei der Überführung der Mitarbeiter/innen einbezogen.

Der bisherige Punkt 3 wird neuer Punkt 4.

 

und bittet diesen in der Zeile 3 wie folgt zu ergänzen:

„… geltenden Arbeitsbedingungen als unbefristeter dynamischer Besitzstand…“.

 

Herr Grebner, Geschäftsführer der Klinikum Ernst von Bergmann GmbH, erläutert den bisherigen Werdegang der Verhandlungen und den Schritt der Neugründung.

Der  Übergang erfolge auf Grundlage des § 613 a BGB, allerdings mit einem statischen Besitzstand. Nach dem Übergang werden Verhandlungen zu einem Haustarifvertrag aufgenommen. Der vorliegende Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE könne übernommen werden; allerdings ohne den Zusatz der Dynamik.

 

Herr Hohn, der Vorstandsvorsitzende der Hoffbauer-Stiftung, wirbt für die Gründung einer gemeinsamen Betreibergesellschaft und für Vertrauen. Er betont, dass es nicht darum gehe, die Rechte der Mitarbeiter einzuschränken, sondern dafür zu sorgen, dass es sowohl ihnen als auch den zu betreuenden alten Menschen gut gehe. Er sei natürlich bereit, mit dem Betriebsrat Gespräche zu führen und sichert zu, einen gemeinsamen Termin zu finden.

 

Herr Linke beantragt, den Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE  bezüglich der Dynamik getrennt abzustimmen.

 

Herr Dr. Scharfenberg erklärt, dass es sich für keinen Mitarbeiter verschlechtern solle, aber auch eine Verbesserung möglich sein müsse.

 

Anschließend wird der Änderungsantrag zur Abstimmung gestellt und mit Stimmenmehrheit, bei wenigen Gegenstimmen und 5 Stimmenthaltungen angenommen.

 

Die Ergänzung um das Wort „dynamisch“ wird mit 9 Nein-Stimmen, bei 5 Ja-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen abgelehnt.

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

1.) Vorhaben zur Errichtung und Gründung einer gemeinsamen Betreibergesellschaft Ernst von Bergmann Care gGmbH der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH und der Hoffbauer-Stiftung

 

2.) Gründung der Ernst von Bergmann Care gemeinnützige GmbH durch die Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH mit einem Geschäftsanteil von 49 % und durch die Hoffbauer-Stiftung mit einem Geschäftsanteil von 51 %

 

3.)r die bisherigen 26 Mitarbeiter/innen der Senioreneinrichtungen Ernst von Bergmann gGmbH (SE) wird neben den gesetzlichen Schutzbestimmungen gelten, dass die zuletzt bei dem bisherigen Arbeitgeber geltenden Arbeitsbedingungen als unbefristeter Besitzstand bezogen auf die Gesamtheit des bisherigen Arbeitsvertrages weiterhin gewährt werden. Der Betriebsrat der SE wird bei der Überführung der Mitarbeiter/innen einbezogen.

 

4.) Gesellschaftsvertrag der Ernst von Bergmann Care gemeinnützige GmbH gemäß Anlage.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

11

Ablehnung:

  1

Stimmenthaltung:

  5

 

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Anlagen zur Vorlage