02.09.2015 - 4.3 Satzung für die Inanspruchnahme von Kindertages...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Oberbürgermeister verweist auf die vom Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion vorliegende Empfehlung, der Beschlussvorlage mit Änderungen und Ergänzungen zuzustimmen. In dieses Votum seien nach seinem Wissen auch die von der Fraktion DIE LINKE beantragten Änderungen mit eingeflossen.

 

Herr Finken betont, dass einige Punkte nach wie vor nicht endgültig geklärt seien, wie z.B. die Entlastung der mittleren Einkommen, so dass die heutige Entscheidung nur ein erster Schritt  seinnne.

 

Frau Dr. Müller merkt an, dass die Änderungsvorschläge der Fraktion DIE LINKE  bisher nur bedingt in die Vorlage Eingang gefunden hätten und  die Berücksichtigung von Bedarfsgemeinschaften sowie Pfändungen bisher unbeantwortet geblieben seien. Aus diesem Grund halte die Fraktion DIE LINKE ihren Änderungsantrag aufrecht und wolle ihn in der kommenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung stellen.

 

Weiterer Redebedarf besteht nicht, so dass der Oberbürgermeister die vom Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion empfohlenen Änderungen und Ergänzungen, die allen Anwesenden mit den Stellungnahmen der Fachausschüsse vorliegen, zur Abstimmung stellt.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

6

 

Anschließend wird die so geänderte Gesamtvorlage zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Satzung für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungsangeboten (Kita und Tagespflegestellen) der Landeshauptstadt Potsdam (Kita-Satzung) mit Inkrafttreten zum 01.09.2015 01.01.2016.

 

Die Beitragsdeckelung ab einem Jahreseinkommen von mehr als 77.001 EUR wird mit Wirkung zum 01.09.2015 01.01.2016 aufgehoben und auf nunmehr 149.001 EUR festgesetzt. 

 

Die Beitragsfreiheitsgrenze wird erneut, nunmehr von 12.500,99 EUR auf 17.000,99 22.000,99 EUR, angehoben.

 

In den nächsten zwei Haushaltsjahren ist eine Wirkungsanalyse vorzunehmen und über eine Neufassung der Satzung zu entscheiden.

 

Im Rahmen der Wirkungsanalyse zur Satzung sollen folgende Grundsätze geprüft werden:

-Aufhebung der Schlechterstellung von Kindern erwerbstätiger Eltern (Geringverdienende) gegenüber Kindern aus Bedarfsgemeinschaften.

-Erhebung der Beiträge auf der Grundlage des tatsächlich verfügbaren Einkommens, also des Jahresnettoeinkommens der Eltern. (Nichteinbeziehung der gesetzlich geregelten Abzüge)

 

Im September 2017 soll die Wirkungsanalyse der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.

 

In der Fortschreibung der langen Beitragsstabilität in der Landeshauptstadt Potsdam soll es bis mindestens 2020 keine Erhöhung von Kita-Beiträgen geben.

mit mehr als 3 Kindern ermäßigt sich der Beitrag um jeweils 10 % für jedes weitere Kind.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

9

 

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Anlagen zur Vorlage