02.09.2015 - 5.5 Berichterstattung der Kommission zum Umgang mit...

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Der Oberbürgermeister verweist auf den in der Hauptausschusssitzung am 08. Juli 2015 dargestellten Ablauf und bittet Herrn Dr. Erdmann und Frau Krusemark um ihre Stellungnahme.

 

Nachdem Herr Dr. Erdmann den Verlauf nochmals darstellt, erläutert Frau Krusemark das Ergebnis der rechtlichen Prüfung:

So seien im Zuge dessen mehrere Fragestellungen geprüft worden; Ausgangspunkt die, ob Tonbandaufzeichnungen im nicht öffentlichen Teil der Sitzung gefertigt werden dürfen. Ergebnis: ja, nach § 42 BbgKVerf dürfen Tonbandschnitte zur Erleichterung der Niederschrift gefertigt werden eine Beschränkung auf nur öffentliche Teile der Sitzung gebe es nicht. Eindeutig geregelt sei der Zweck der Tonbandmitschnitte, nämlich zur Ausfertigung der Niederschrift, die unterschrieben sowie bestätigt werde und eine Urkunde darstelle.

Im vorliegenden Fall wurde zwar keine Niederschrift, sondern eine Mitschrift gefertigt und sich des Tonbands als Hilfsmittel bedient. Dafür, dass dies verboten sei, wurde kein rechtlicher Hinweis gefunden, die Stadt sei aber noch in enger Abstimmung mit der Landesdatenschutzbeauftragten. Bezüglich der Nichtöffentlichkeit sei festzustellen, dass es den Grundsatz der Öffentlichkeit gibt und die Nichtöffentlichkeit die Ausnahme ist damit der Bürger darüber Kenntnis erhalte. Nichtöffentlichkeit sei nur dann zulässig, wenn überwiegende Interessen des öffentlichen Wohls oder Interessen Dritter geschützt werden müssen und das war hier der Fall die Interessen der Pro Potsdam waren zu schützen. Sofern der Betroffene in die Veröffentlichung einwilligt, sind Interessen Dritter mit einer öffentlichen Behandlung bzw. Veröffentlichung nicht verletzt.

Die Frage, inwieweit der Datenschutz verletzt wurde, ist insofern zu beantworten als das dieser die informelle Selbstbestimmung umfasse und damit Daten wie Namen, Anschriften und familiäre Belange umfasse. Soweit es sich um Stadtverordnete handele, erklären diese mit der Wahl ihre Zustimmung zur Weitergabe.

Das gesprochene Wort sei ebenfalls nicht geschützt, da es sich nicht um die Privat- oder Intimsphäre des Stadtverordneten handelte.

Im Gegensatz zu Gremiensitzungen seien allerdings Aufsichtsratssitzungen streng geheim. Werde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung aus Aufsichtsratssitzungen geplaudert, bestehe der Verdacht einer Straftat, wobei diese nicht durch den Oberbürgermeister, sondern nur durch den Geschäftsführer zur Anzeige gebracht werden kann.

 

Der Oberbürgermeister schließt daran an, dass juristisch an diesem Vorgang nichts zu beanstanden sei. Trotzdem sollte jeder davon ausgehen, dass keine Informationen aus dem nicht öffentlichen Teil herausgehen. Er bedauere diesen Vorgang; zumindest der Ältestenrat hätte informiert werden müssen vielleicht sogar die Stadtverordnetenversammlung. Deshalb sollte sich  im Nachgang darüber verständigen werden, wie zukünftig mit diesen Dingen umzugehen sei.

 

Herr Linke betont, dass seiner Meinung nach die Weitergabe der Mitschrift einen Rechtsbruch darstelle und eine Verletzung der Rechte der Stadtverordneten; was nicht öffentlich ist, müsse auch nicht öffentlich bleiben.

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass es einen derartigen Fall noch nicht gegeben habe und sich nun überlegt werden müsse, wie dieses Loch zu schlien sei. Er meine, der Vorgang hätte frühzeitiger aufgeklärt werden können; das Verfahren sei sehr umständlich gewesen.

Herr Schüler plädiert dafür, das Problem unkompliziert zu lösen und zukünftig auf Tonbandmitschnitte im nicht öffentlichen Teil zu verzichten. Dem schließt sich Herr Schubert an und fragt nach dem Stand der staatsanwaltlichen Ermittlungen.

 

Herr Kolesnyk verweist auf den zu wahrenden Schutz von Dritten und die häufige Veröffentlichung vollständiger nicht öffentlicher Vorgänge im Nachgang von Gremiensitzungen. Hier sollten sich alle Beteiligten die Gründe der Nichtöffentlichkeit stärker vor Augen führen.

 

Der Oberbürgermeister stellt abschließend fest, dass auch die Landesdatenschutzbeauftragte und die Kommunalaufsicht um eine Stellungnahme gebeten haben. Über die Reaktion darauf werde er den Hauptausschuss dann informieren. Bis dahin  sollte mit einer eventuellen Änderung der Geschäftsordnung gewartet werden.

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