30.09.2015 - 6 Sonstiges

Reduzieren

Herr Exner informiert über die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am gestrigen Dienstag. Die seit dem 1. Oktober 2014 geltende Übernachtungssteuersatzung der Landeshauptstadt sei rechtmäßig; es bedarf keiner Nachsorge. Im Weiteren sei eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen, so dass nur eine Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden könne.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kirsch, werden die Einnahmen aus dieser Steuer auf ca. 870.000 Euro beziffert.

 

Herr Exner informiert im Weiteren darüber, dass die rgschaft der Landeshauptstadt Potsdam zur Finanzierung des neuen Sport- und Freizeitbades Potsdam seitens des Ministeriums des Inneren in einem Paket aus insgesamt vier Ausfallbürgschaften der Landeshauptstadt Potsdam für insgesamt 36,2 Millionen Euro genehmigt worden sei. Die Bürgschaft betreffe jeweils zwei Kredite der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) sowie der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam (MBS). Durch die Bürgschaften verbessern sich die Kreditkonditionen und sind einem günstigen Kommunalkredit mit niedrigerem Zinssatz ähnlich. Die Bürgschaften seien auf 80 Prozent der jeweiligen Darlehenssummen begrenzt. Er verweist weiterhin darauf, dass die Genehmigung auch ein Zeichen dafür sei, dass die Landeshauptstadt Potsdam als Antragstellerin inzwischen über eine sehr solide Haushaltslage mit mittelfristig steigender Leistungsfähigkeit verfüge.

Der Oberbürgermeister dankt in diesem Zusammenhang Herrn Böhme, der mit dieser Angelegenheit viel Arbeit hatte und ein nicht unerhebliches Risiko getragen habe.

Reduzieren

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=7939&TOLFDNR=92926&selfaction=print