14.10.2015 - 4.2 Zwischenstand Pfingstberg - bebilderte Darstell...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 14.10.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Herr Goetzmann informiert über den derzeitigen Stand der Gespräche zum Pfingstberg und betont, dass dies ein Zwischenstand sei.
Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten habe bekräftigt, dass sie Eigentümerin der in Rede stehenden Flächen mit allen Verantwortlichkeiten bleiben wolle; eine Übertragung der Flächen an die Landeshauptstadt werde von der Stiftung abgelehnt.
Ebenso käme eine Gestaltung und Pflege der Anlagen auf unterschiedlichem Niveau nicht in Frage, um den Zusammenhang des Gartendenkmals zu gewährleisten.
Im Zuge der Diskussion seien 2 Varianten entwickelt worden, welche Herr Goetzmann im Rahmen einer Power Point Präsentation vorstellt.
Variante A
Die Darstellung des Zaunverlaufs zwischen dem Privat- und dem Stiftungsgrundstück gehe über die jetzige Situation hinaus. Die MDB KG hat ein Eingehen auf diese Lösungsvariante nicht völlig ausgeschlossen; fordere aber Randbedingungen wie z.B. eine gesicherte Arrondierung des Privatgrundstückes per Erbbaurecht. Ansonsten würde die MDB KG ihr Engagement und die Investitionen auf die privat nutzbaren Flächen einschränken. Die Landeshauptstadt müsste für die Villa Schlieffen einen Träger suchen.
Variante B
Bei dieser Variante wäre der Hang unterhalb der Villa Henkel in den privat nutzbaren Bereich per Nießbrauchsvertrag einbezogen. Die MDB KG habe signalisiert, dass sie diese Variante bevorzuge; sie würde hierbei auch die Investitionen in die Wiederherstellung der Parkanlage und die Erneuerung der Villa Schlieffen in Gänze übernehmen, erwartet hingegen für die dauerhafte Pflege der öffentlich nutzbaren Flächen eine anteilige Beteiligung der Stadt.
Die zu erwartenden Kosten könnten sich nach jetzigem Stand wie folgt darstellen:
Für die Herstellung der flächendeckenden Verkehrssicherheit müssten insgesamt ca. 550 T€ - verteilt auf 2 Jahre - investiert werden. Hinzu kämen ca. 1,5 Mio. € für die denkmalpflegerische Wiederherstellung des Parks, dabei sei eine zeitliche Streckung möglich.
Auf Dauer anzusetzen seien nach der Wiederherstellung jährlich ca. 240 T€ für die Pflege und Wartung der Anlage.
Die Variante A ergebe eine deutlichere zentralere öffentliche Verantwortung.
Die Variante B wäre aus finanzieller Sicht die weitaus günstigere für die Landeshauptstadt.
Der Oberbürgermeister betont, dass dies der momentane Verhandlungsstand sei und alles unter dem Vorbehalt der Ergebnisse der Beratungen des Stiftungsrates stehe.
Herr Dr. Scharfenberg begrüßt die derzeit laufenden Verhandlungen und hinterfragt, warum bei der Variante A Zugeständnisse an Herrn Döpfner gemacht werden ohne Gegenleistungen zu verlangen, zumal erklärt worden sei, dass es von dieser Seite kaum eine finanzielle Beteiligung geben werde.
Zur Variante B merkt er an, dass diese eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes bedeuten würde. und dem werde die Fraktion DIE LINKE nicht zustimmen.
Herr Goetzmann erwidert, dass die Variante B zwar erhebliche Abweichungen vom B-Plan bedeute; allerdings wäre über den Weg der Befreiung die Abweichung vom B-Plan-Verfahren möglich. Allerdings lege die Verwaltung Wert darauf, dass die Stadtverordnetenversammlung dieses Vorhaben per Mehrheitsentscheidung unterstütze.
In der sich anschließenden Diskussion werden Fragen zu einem möglichen geplanten Verkauf der Villa Schlieffen gestellt. Der Oberbürgermeister erläutert, dass die Stiftung signalisiert habe, die Villa nicht veräußern zu wollen. Herr Goetzmann ergänzt, dass in beiden Varianten sowohl der Teich als auch die Grotte in Privatbesitz wären.
Auf die Nachfrage von Herrn Finken , wie die Gartennutzung zu diesen Anlagen in den Kaufverträgen geregelt wurde, . antwortet Herr Goetzmann, dass es keine Regelungen gebe; Ausführungen dazu seien in der Begründung des Bebauungsplanes enthalten.
Auf die Nachfrage von Herrn Wellmann, über welchen Zeitraum die Landeshauptstadt bei der Variante B die Kosten für die Pflege und Unterhalten der Grünanlagen übernehmen müsste, antwortet Herr Goetzmann, dass die Herstellung nach dem aktuellen Denkmodell 10 Jahre umfasse, die Pflege darüber hinaus kontinuierlich anfalle.
Der Oberbürgermeister betont, dass die Landeshauptstadt nicht Eigentümerin der Fläche ist und somit nur ein planungsrechtliches Mitspracherecht habe.
Herr Kirsch bittet um Informationen, wann der Eigentümer der Umwidmung des Grundstücks von privat in öffentlich zugestimmt hat.
Herr Goetzmann erwidert, dass die Fläche wahrscheinlich Mitte der Neunziger Jahre in den Besitz der Stiftung übergegangen ist; vorher befand sich die Fläche im Eigentum des Bundes. Die Villa Henkel sowie die Villa Schlieffen sind wahrscheinlich seit 1945 nicht mehr in privatem Besitz.
Herr Dr. Scharfenberg fragt den Oberbürgermeister wie er die zeitlichen Abläufe einschätze und wann er mit weiteren Schritten rechne,
Der Oberbürgermeister entgegnet, dass es grundsätzlich so sei, dass die Bereitschaft zur finanziellen Beteiligung mit dem Anteil der privaten Nutzung steige , was dann wiederrum einer öffentlichen Nutzung zu Gute käme.
Der Stiftungsrat werde dazu wieder im November beraten, auch unter Beachtung der finanziellen Aspekte; letztendlich werde aber die Stadtverordnetenversammlung darüber entscheiden.
Der Hauptausschuss wird in 4 Wochen über den aktuellen Sachstand informiert.