25.11.2015 - 5 Sonstiges

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Minimierung der Anzahl der Hauptausschussmitglieder

 

Der Oberbürgermeister verweist auf die Verabredung in der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (StVV), das Anliegen der Fraktion DIE LINKE, die Anzahl der Hauptausschussmitglieder auf 15 zu reduzieren, im Hauptausschuss zu thematisieren.

Im Weiteren führt Frau Krusemark, Fachbereichsleiterin Recht und Personal, dazu aus, dass ein entsprechender Beschluss der StVV vom Oberbürgermeister zu beanstanden re, da gemäß § 49 BbgKVerf die Anzahl der Sitze zu Beginn der Wahlperiode in der konstituierenden Sitzung festzulegen sei. Diese Regelung ziele auf die Wahrung der Kontinuität, wobei Ausnahmen grundsätzlich möglich seien, insbesondere wenn die Spiegelbildlichkeit nicht mehr gegeben ist. Dies sei z.B. in der vergangenen Wahlperiode im Ergebnis des Streits um die Fraktionsstärke der Fall gewesen.

 

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass diese Argumentation weder in der Gesetzesbegründung noch in der Kommentierung der Brandenburgischen Kommunalverfassung zu finden sei. Bezüglich der Spiegelbildlichkeit gebe es auch Gerichtsentscheidungen, dass die Anzahl der Hauptausschusssitze einem Viertel der StVV entsprechen solle.

Der Oberbürgermeister schlägt vor, den für die nächste Sitzung der StVV  vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE in den Hauptausschuss zu überweisen und mit der Kommunalaufsicht die formalen Voraussetzungen für eine Minimierung der Anzahl grundsätzlich zu klären.

 

Einwohnerfragestunde

 

Herr Kümmel schlägt zu den vorliegenden Einwohnerfragen folgendes Verfahren vor:

Die Fragen 1 und 10 werden nicht beantwortet, da sie sich auf ein konkretes Grundstück beziehen. Ebenso werden die Fragen 11,12 und 16 nicht beantwortet, da sie nicht den Anforderungen der Richtlinie für die Einwohnerfragestunde entsprechen. Alle anderen Fragen werden durch die Verwaltung beantwortet.

 

Gegen diesen Vorschlag erhebt sich kein Widerspruch.

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