09.12.2015 - 4 Dialog- und Beteiligungsverfahren Plantage - Re...

Beschluss:
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Gegen den Vorschlag des Oberbürgermeisters, die Tagesordnungspunkte 4 und 5 zusammen zu behandeln, erhebt sich kein Widerspruch.

 

Er führt eingangs aus, dass die Vorhaben Plantage, Rechenzentrum und Garnisonkirche ursprünglich gekoppelt umgesetzt werden sollten. Nun habe sich herausgestellt, dass zumindest das Thema Garnisonkirche noch einige Zeit mehr in Anspruch nehmen werde und andererseits der gestalterische Wettbewerb für Plantage/Rechenzentrum u.a. wegen der Fördermittel auf den Weg gebracht werden müsse. Deshalb werde der Vorschlag unterbreitet, die Themen voneinander abzukoppeln und zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu verschränken.

Zu der vorliegenden Mitteilungsvorlage habe es gestern eine Zusammenkunft mit den Akteuren gegeben; nun solle der Zwischenstand und das weitere Vorgehen dem Hauptausschuss vorgestellt werden, um das zu reflektieren.

 

An Hand einer Power-Point-Präsentation, die im Ratsinformationssystem zum Tagesordnungspunkt 4 hinterlegt ist, geht anschließend Herr Jetschmanegg, Fachbereichsleiter Kommunikation, Wirtschaft und Beteiligung auf die Beschlusslage vom 03. März 2015 (DS 14/SVV/1147) ein und erläutert die sich daran anschließenden Aktivitäten. Ein Auswertungsbericht sei der Mitteilungsvorlage beigefügt.

Zentrale Erkenntnisse aus der gestrigen Zusammenkunft mit den Akteuren seien, dass es grundsätzlich ein großes Interesse an einem Verständigungsprozess gebe, aber große Differenzen zum geeigneten Vorgehen. Gleichzeitig wurde der Wunsch nach mehr Verbindlichkeit und frühzeitiger Einbindung der Politik geäert. Zum Realisierungswettbewerb gebe es konträre Auffassungen.

 

Anschließend verweist Herr Goetzmann, Fachbereichsleiter Stadtplanung und Stadterneuerung, auf die in der Beschlussvorlage enthaltenen zeitlichen Rahmendaten für den geplanten Umbau der Plantage und erläutert die Realisierung des Wettbewerbs. Daraus ableitend müsse jetzt begonnen werden, um den Zeitplan unter Berücksichtigung der Ausschreibungen und Vergaben umzusetzen.

 

Im Ergebnis der Auswertung, so Herr Jonas, Werkstatt für Beteiligung, sei das Angebot von mehr punktuellem, statt der Mitarbeit Aller an Allem und ein Begleitkreis unter Einschluss der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung (StVV)  empfohlen worden. Er erläutert im Weiteren die dafür vorgeschlagenen Methoden, insbesondere das Bürgergutachten.

 

Die Botschaften der Zusammenkunft der Akteure am 08.12.2015, so Herr Jetschmanegg, seien, dass die vorgelegte „Mitteilungsvorlage ein Misstrauensvotum“ sei, die Gruppen zu Veranstaltungen früher eingeladen werden sollen, die inhaltliche Debatte beginnen solle und Verbindlichkeit fehle. Im Ergebnis haben die Gruppen aber Interesse an der Weiterführung der Debatte mit den Fraktionen der StVV signalisiert.

 

In der sich anschließenden Diskussion betont Herr Dr. Scharfenberg, dass sich damit die Presseberichte über das „Aus“ des Bürgerdialogs nicht bestätigt haben, was ihn sehr freue. Damit sei der Prozess nicht am Ende und sollte die Chance genutzt werden, ihn zum Erfolg zu führen. Die von Herrn Jonas dargestellten Vorzüge des Bürgergutachtens vermisse er in der Mitteilungsvorlage und meint, er habe schon frühzeitig für eine Bürgerbefragung geworben, so dass hier nichts neu erfunden werden müsse. Allerdings sei dies nicht einmal als Option in der Mitteilungsvorlage aufgeführt.  Die Notwendigkeit einer sofortigen Abstimmung der Beschlussvorlage und die dargestellte Alternativlosigkeit machen ihn allerdings skeptisch. Er sehe auch die Nichtbehandlung dieser Vorlage im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr als Defizit an und fordert dies nachzuholen.

 

Im Weiteren werden die Nachfragen beantwortet, wie von Herrn Dr. Scharfenberg zu den Auswirkungen der Sichtbarmachung des Stadtkanals auf den Verkehrsraum, von Herrn Schüler, wie Bürgergutachten und Bürgerdialog zusammenpassen und mit evtl. unterschiedlichen Ergebnissen umgegangen werde, von Herrn Finken zum Auswahlverfahren der Beteiligten am Bürgergutachten und den von Herrn Goetzmann vorgestellten vier Szenarien, von Frau Anlauff zum Ursprung der vier Szenarien sowie Herrn Wollenberg zum Zeitrahmen.

 

Herr Schubert betont in seinen Ausführungen, dass er im Wissen darüber, hier einen schwierigen Prozess gestalten zu müssen, das Bürgergutachten als vorgeschaltete Maßnahme positiv sehe. Das vor allem deshalb, weil derzeit wenig Annäherung der beteiligten Seiten zu erkennen sei.

 

Der Oberbürgermeister betont im Ergebnis der Diskussion, dass mit Beginn des Prozesses davon ausgegangen wurde, diese Problematik komplex lösen zu können. Da man jetzt an Grenzen stoße, solle dieser in drei Teile gesplittet werden, nämlich des Realisierungswettbewerb Plantage, den Zwischenschritt mit dem alle Seiten für ihre Position werben können und das Bürgergutachten mit dem eine inhaltliche Auseinandersetzung und die Unterbreitung eines Vorschlags verbunden sei. Dies sei sicher ein kompliziertes Verfahren, aber derzeit kenne er keinen anderen Weg. Deshalb schlage er vor, dass alle Beteiligten (auch die Stadt) diesen Weg noch einmal in Ruhe bedenken und dann entschieden, ob er der richtige sei. Bezüglich der Bürgerbefragung meine er, dass der Inhalt der Frage/n noch gar nicht feststehe, so dass später darüber nachgedacht werden könne, wenn der Prozess einen Schritt weiter sei.  Jetzt müsse versucht werden, die Akteure zusammenzubringen, die einerseits etwas Unterschiedliches wollen, aber gleichermaßen voneinander abhängig seien und ihre Interessen allein auch nicht durchsetzen können. 

 

Herr Dr. Scharfenberg führt aus, dass eine Bürgerbefragung durchaus jetzt erfolgen könne, um zeitnah ein Meinungsbild einzufangen. Dass dies eine Komponente in diesem Prozess sei, sollte auch deutlich gemacht werden. Auf seine Nachfrage zu den Kosten eines Bürgergutachtens, antwortet Herr Jonas, dass diese von mehreren Komponenten abhängen und 40./50.000 Euro aber auch bis zu 120.000 Euro betragen können.

 

Gegen den Vorschlag des Oberbürgermeisters, die Vorschläge zum weiteren Vorgehen „sacken zu lassen“, diese erneut in die Tagesordnung der Hauptausschusssitzung am 06. Januar 2016 aufzunehmen, die Positionen dann zu sondieren und soweit nötig sich auch erst in der Sitzung des Hauptausschusses am 20.01.2016 auf das weitere Verfahren zu einigen, erhebt sich kein Widerspruch.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

 

Ablehnung:

 

Stimmenthaltung:

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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