12.11.2014 - 7.4 Wirtschaftsbeirat für die Landeshauptstadt Potsdam

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Der Hauptausschuss hat dem Änderungsantrag der Verwaltung vom 06.10.2014 sowie weiteren Ergänzungen zugestimmt,  deren Wortlaut den Stadtverordneten mit den Stellungnahmen der Ausschüsseausgereicht wurde.

 

Diese Änderungen und Ergänzungen wurden von der Antragstellerin übernommen; die geänderte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt.

 

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.              Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemäß § 12 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam („sonstige, nicht formalisierte Beratungsgremien") ein Gremium zur Förderung der Belange der Wirtschaft in der Landeshauptstadt Potsdam zu bilden.

 

2.  Das Gremium erhält die Bezeichnung:

              Wirtschaftsrat der Landeshauptstadt Potsdam - „Innovation, Transformation, Wirtschaftsförderung".

 

3. Dem Wirtschaftsrat sollen Vertreter folgender Wirtschaftseinrichtungen und bereiche angehören:

 

Kammern

IHK Potsdam, HWK Potsdam

 

Verbände

Wirtschaftsjunioren Potsdam e.V., Wirtschaftsforum Brandenburg e.V., Unternehmerverband Brandenburg Berlin e.V. (Geschäftsstelle Potsdam), Marketing-Club Potsdam e.V.

 

Wissenschaft/Forschung/Lehre

UP Transfer, HPI

 

Medien

transfer media GmbH

 

IKT

SAP Innovation Center

Biotechnologie/Life Science

Max-Planck-Institut, Fraunhofer-Institut

 

Produzierendes Gewerbe/Handwerk

Deutsche Glas Berlin-Brandenburg GmbH

 

Handel/Dienstleistung/Tourismus

DEHOGA, MBB

 

Finanzierung/Banken

MBS, ILB

 

Wirtschaft

Notus energy Plan GmbH & Co KG, Christoph Miethke GmbH & Co KG

 

Agentur für Arbeit Potsdam

 

Gewerkschaften

 

Wirtschaftsförderung

ZAB GmbH, TGZP GmbH

 

Immobilien/Eigentümer/Projektentwickler

asenticon AG, Stadtkontor GmbH

 

Wissenschaft - theoretischer Sachverstand

Deutsches Institut für Urbanistik (difu) gGmbH

 

Potsdamer IT-Netzwerkes Silicon Sanssouci e.V.

 

AG Innenstadt und AG Babelsberg.

 

4.               Der Wirtschaftsrat soll die Stadtverordnetenversammlung (SVV), deren Ausschüsse und die Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam in allen die Wirtschaft der Stadt betreffenden Angelegenheiten beraten

 

5.               Die Mitglieder des Wirtschaftsrates werden namentlich auf Vorschlag des Oberbürgermeisters durch die SVV für die Dauer von drei Jahren berufen.

Die Fraktionen der SVV können ein Mitglied mit Anwesenheits- und Rederecht ohne Stimmrecht entsenden Hierdurch soll die Unabhängigkeit der Empfehlungen des Wirtschaftsrates an die Stadtverordnetenversammlung gewahrt bleiben.

 

6.               Der Wirtschaftsrat wählt aus seinen Mitgliedern einen Vorsitzenden und gibt sich selbst eine Geschäftsordnung.

 

7.               Im Auftrag des Oberbürgermeisters ist der Bereich Wirtschaftsforderung ständiger Teilnehmer der Sitzungen des Wirtschaftsrates und übernimmt die Betreuung des Gremiums. Zu den Inhalten der Betreuung gehören auch Fragen zur Ausstattung des Wirtschaftsrates, der Wechsel von Mitgliedern des Wirtschaftsrates sowie die Sicherstellung der Berichtspflicht gegenüber der Stadtverordnetenversammlung.

 

8.               Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, der SVV am 03.12.14 gemäß Punkt 3 und 5 eine Vorschlagsliste für die Berufung der Mitglieder vorzulegen.

 

Nach der Berufung der Mitglieder ist durch den Bereich Wirtschaftsförderung gemäß Punkt 7 zur Konstituierung des Wirtschaftsrates einzuladen.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen