12.11.2014 - 7.11 Nebentätigkeiten von Geschäftsführenden in städ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Hauptausschuss hat der Vorlage mit Änderungen zugestimmt, deren Wortlaut den Stadtverordneten mit den Stellungnahmen der Ausschüsseausgereicht wurde.

 

Mit den Empfehlungen des Hauptausschusses, die von der Antragstellerin übernommen werden, wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vertreter*innen der Stadt Potsdam in den kommunalen Unternehmen haben sicherzustellen, dass die Nebentätigkeiten leitender Mitarbeiter*innen in städtischen Betrieben nur dann genehmigt werden, wenn Interessenkonflikte mit der zusätzlichen Tätigkeit und der Tätigkeit für das städtische Unternehmen ausgeschlossen werden können und wenn die Nebentätigkeit von ihrem Umfang so gering ist, dass die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt werden kann.

 

Die Vertreter*innen der Stadt Potsdam in den kommunalen Unternehmen werden weiter beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Angaben zu Nebentätigkeiten und Vorstandsfunktionen der Geschäftsführer*innen künftig in der für Stadtverordnete üblichen Form veröffentlicht werden, soweit und sobald dies rechtlich möglich ist.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen