14.04.2015 - 5.1 Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB f...

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Es wird über den Stand der Vorbereitenden Untersuchungen für das o.g. Gebiet. informiert.

 

Herr Dr. Baatz (Stadtkontor) stellt die erarbeiteten Zwischenergebnisse in einem kurzen Vortrag vor; die gezeigten Übersichtspläne werden dem Protokoll beigefügt.

 

Herr Goetzmann fasst die Problematik dahingehend zusammen, dass es im Untersuchungsbereich diverse Defizite gibt, die jedoch nicht innerhalb des untersuchten Gebietes behoben werden können. Es gibt darüber hinaus einen schwer steuerbaren Entwicklungsdruck in dem kleingärtnerisch genutzten Bereich außerhalb des Untersuchungsgebietes.

 

Herr Kirsch fragt, ob ein Bebauungsplanverfahren diesbezüglich Abhilfe schaffen könnte. Er erkundigt sich, ob die Kleingartenanlagen allein durch das Kleingartengesetz gesichert sind. Herr Goetzmann verneint das.

 

Herrn Berlin erschließt sich der Handlungsdruck nicht.

 

Herr Heuer erkundigt sich nach den zur Verfügung stehenden fachlichen Instrumenten.

 

Herr Jäkel und Herr Schütt sind einig darüber, dass die Aufstellung eines Bebauungsplans nötig werden könnte. Dem schließt sich Herr Kirsch an, wenn nicht die Erweiterung der Voruntersuchung ausreicht die Kleingartenanlagen zu schützen.

 

Herr Goetzmann spricht sich für eine umfassende Prüfung im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen aus, weil nur so zu klären ist, mit welchen Mitteln die Konflikte zu lösen sind.

 

Ferner ergänzt Herr Goetzmann, dass es mit dem Beschluss zu Vorbereitenden Untersuchungen gesetzliche Möglichkeiten zur Zurückstellung von Bauvoran­fragen gibt.

 

Die Mitteilung ist zur Kenntnis genommen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

 

Ablehnung:

 

Stimmenthaltung:

 

 

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Anlagen