26.05.2015 - 5.1 Verständigung zur Organisation der Mitwirkung v...

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Frau Hüneke, Frau Reimers und Herr Eichert bringen in Erinnerung, dass sie sich zu einem früheren Zeitpunkt zur Mitwirkung an VOF-Verfahren zu den Schulneubauten bereit erklärt hatten. Problematisch wird jedoch bewertet, dass es sowohl Probleme in der Organisation, wie rechtzeitiger Einladung und der Zustellung von Unterlagen als auch inhaltlich zum Rahmen der Mitwirkung gegeben habe. Ebenfalls kritisch wird gesehen, dass jeweils ein ganzer Arbeitstag angesetzt wird, besser wären hier jeweils halbe Tage.

 

 

Zur Klärung dieser Fragen ist Herr Richter (Kommunaler Immobilien

Service) in den SBV-Ausschuss eingeladen worden.

 

 

Herr Richter informiert, dass ein VOF-Verfahren kein Wettbewerbsverfahren ist. Er bestätigt die organisatorischen Probleme; stellt sich den inhaltlich zu klärenden Fragen und kündigt an, welche Verfahren noch anstehen werden.

 

Er ergänzt, dass in einem VOF-Verfahren für Neubauten von Schulen die besonderen Nutzungsanforderungen, die städtebaulich und architektonischen Rahmenbedingungen sowie die Entwicklung und Nachhaltigkeit jeweils zu 1/3 zu berücksichtigen sind.

 

 

Auf die Bitte von Frau Reimers nach einer Kostenaufschlüsselung wird der KIS eine Gegenüberstellung der VOF-Verfahren und Wettbewerbsverfahren vorbereiten und über die Ausschussbetreuerin an die Ausschussmitglieder weiterleiten.

 

 

Der Ausschussvorsitzende bittet den KIS künftig die Einladung mit den notwendigen Vorlaufzeiten zu verschicken und für die Veranstaltungen ggf. statt einem ganzen Tag jeweils zwei halbe Tage einzuplanen.

 

 

Herr Klipp äert, dass die Verwaltung grundsätzlich begrüßt Wettbewerbsverfahren durchzuführen. Hierbei könne der Gescftsbereich Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt z.B. über die Zeitschiene des Bebauungsplanverfahrens unterstützend wirken.

 

 

Herr Richter erinnert an den Beschluss der STVV 09/SVV/0746 Wettbewerbe für Planungen und Bauvorhaben in der Auftraggeberschaft der Landeshauptstadt Potsdam und regt an von diesem Beschluss Gebrauch zu machen. Dies könne im Rahmen eines haushaltsbegleitenden Beschlusses erfolgen, wenn der Wirtschaftsplan des KIS 2016 vorgelegt wird.

 

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