01.09.2015 - 4.4 Radwegmarkierung am Uferweg Templiner See

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Hüneke bestätigt als Antragstellerin, dass seit dem Beginn der Antragsstellung im Dezember 2014 eine Menge passiert ist. Mit einem Appell an die Senkung der Geschwindigkeit und der Einrichtung einer Stopp-Schwelle könne sie den Antrag als durch Verwaltungshandeln erledigt erklären.

 

 

Herr von Einem (Verkehrsentwicklung) bestätigt das Aufstellen eines Schildes, um zur Senkung der Geschwindigkeit zu bewegen (sh. Anlage). Jedoch hält er das Aufbringen einer zusätzlichen Schwelle für ungeeignet, da sie eine zusätzliche Gefahrenquelle für Fußnger und Radfahrer bedeutet.

 

 

Herr Putz als Behindertenvertreter spricht sich aufgrund der zusätzlich entstehendenrde z.B. für Rollstuhlfahrer ebenfalls gegen das Aufbringen einer Schwelle aus.

 

 

Herr Tomczak fragt, ob ggf. eine farbliche Markierung geeignet wäre?

 

 

Frau Reimers spricht sich gegen zusätzliche Hindernisse und gegen eine farbliche Markierung aus.

 

 

Herr von Einem regt an, das Schild aufzustellen und abzuwarten, wie es angenommen wird. Nach entsprechender Beobachtung könne eingeschätzt werden, ob weiterer Handlungsbedarf besteht. Dann müsse eine nochmalige Verständigung erfolgen.

 

 

Mit der Zustimmung der Verwaltung zu dieser Verfahrensweise wird der Antrag durch intensives Befassen für erledigt angesehen.

 

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Anlagen