29.09.2015 - 5.1 Lärmschutz im gesamten Bereich der Reiherberg- ...

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Frau Woiwode (Verkehrsanlagen) teilt zum ersten Beschlusspunkt mit, dass die Reiherbergstraße Bestandteil der 2. Stufe des Lärmaktionsplanes und hier einer mittelfristigen Dringlichkeit zugeordnet ist. Das heißt, eine mögliche Baumaßnahme ist in der Haushaltsplanung bis 2019 nicht enthalten. Bis dahin sind nur Maßnahmen über den laufenden Aufwand zur Gefahrenabwehr möglich.

 

Zum zweiten Beschlusspunkt teilt Frau Woiwode mit, dass eine reguläre Tempo-30-Zone der Anordnung in Wohngebieten vorbehalten ist, dazu bedarf es im Vorfeld eines Stadtverordnetenbeschlusses, u. a. wie im Stadtentwicklungskonzept Verkehr. Hier sind die aktuell beschlossenen und damit verkehrsrechtlich anordbaren Zonen ausgewiesen. Zur Ausschilderung einer Strecke 30 gibt es keine Ermächtigungsgrundlage. Für weitere verkehrsorganisatorische Veränderungen baulicher Art fehlen die finanziellen Mittel. Es wird geprüft, einen Planungsauftrag zur Grundlagenermittlung auszulösen. Nach Vorlage der Ergebnisse dieser Planung werden weitere Erkenntnisse erwartet.

 

Frau Woiwode ergänzt, dass der Ortsbeirat in seiner Sitzung am 6. Oktober 2015 informiert wird.

 

 

Herr Krause macht aufmerksam, dass der Beschluss auch das Thema Deckensanierung enthält und er die Information zu geeigneten Lärmschutzmaßnahmen vermisse.

 

 

Frau Woiwode verweist nochmals auf die Problematik bei Hauptverkehrsstraßen hin. Zurzeit sind keine Mittel im investiven Haushalt eingestellt, so dass nur Instandhaltung und Gefahrenabwehr möglich sind.

 

Sie berichtet, dass für die grundhafte Erneuerung der Reiherbergstraße 2,9 Mio. € notwendig sind. In der Geiselberg- und Reiherbergstraße sind in den letzten Jahren aus dem laufenden Aufwand mehrere Maßnahmen zur Deckensanierung und Gefahrenabwehr durchgeführt worden.

 

 

Herr Krause hinterfragt, weshalb nicht kleinteilige Maßnahmen zur Lärmminimierung, wie Tempolimit für den Schwerlastverkehr, vorgestellt worden sind und bittet im Ortsbeirat intensiver darauf einzugehen.

 

 

Frau Woiwode nimmt die Anregung auf.

 

 

Auf die Nachfrage von Frau Dr. Kaduk informiert Frau Woiwode, dass es eine große Anzahl von Hauptverkehrsstraßen gebe, für die keine ausreichende Finanzierungsmöglichkeit bestehe und deshalb eine Prioritätensetzung erfolgen müsse.

 

 

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