29.09.2015 - 5.2 Bebauungsplan Nr. 122-2 - Festlegung der im wei...

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Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) erinnert an die Berichterstattung im SBV-Ausschuss Anfang September 2015. Aus Sicht der Verwaltung wird eine Breite von 7 m vorgeschlagen. Die Kleingartenkommission ist darüber informiert worden.

 

Mit der beabsichtigten Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 122-2 (Breite der Straßenverkehrsfläche 7,0 m) erfolgt noch nicht die konkrete Ausbauplanung für den Concordiaweg, sondern lediglich eine Flächensicherung. Die Planung zum tatsächlichen Straßenausbau wird nach dem Inkraftsetzen des Bebauungsplanes zunächst in die künftige Investitionsplanung der Stadt aufgenommen und entsprechend mit Blick auf alle anderen erforderlichen Investitionen priorisiert werden. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass die betroffenen Kleingärten kurzfristig verändert oder bestehende Parzellengrenzen zurückgebaut werden müssen.

 

 

Der SBV-Ausschuss nimmt die Orientierung auf eine Breite von 7 m zur Kenntnis.

 

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