29.09.2015 - 4.9 Bebauungsplan Nr. 106 "An der Hauptstraße / Has...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein. Sie macht aufmerksam, dass bei diesem Bebauungsplan keine Möglichkeit bestehe die Richtlinie zur Baulandentwicklung anzuwenden, da das Bebauungsplanverfahren bereits 5 Jahre vor der Beschlussfassung der Richtlinie eingeleitet worden ist. Im Ortsbeirat Marquardt ist die Vorlage einstimmig bestätigt worden, mit der Forderung den Erschließungsvertrag zum Bebauungsplan zur Kenntnis zu erhalten. Gegenüber der Ortsvorsteherin ist bereits ein Terminangebot zur Erläuterung unterbreitet worden.

 

 

Herr Kühnemann äert, dass er eine dichtere Bebauung für gut geheißen hätte. Dies sollte für solche Flächen bei künftigen Verfahren berücksichtigt werden.

 

 

Herr Berlin entgegnet, dass er Einfamilienhäuser im ndlichen Raum des Stadtgebietes für sinnvoll halte.

 

 

Frau Reimers bringt zum Ausdruck, dass „nur ein Vorstadt-Bauen“ auch nicht sinnvoll sei. In denndlichen Bereichen sollte nicht nur kleinteilige Einfamilienhausbebauung zugelassen werden, sondern auch Geschosswohnungsbau.

 

 

Herr Wiggert spricht sich für den Übergang in den dörflichen Charakter aus.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 106 "An der Hauptstraße / Haseleck“, OT Marquardt entschieden (gemäß Anlagen 3A und 3B).

 

  1. Dem Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 106 "An der Hauptstraße / Haseleck“, OT Marquardt wird zugestimmt (siehe Anlage 6).

 

  1. 3. Der Bebauungsplan Nr. 106 "An der Hauptstraße / Haseleck“, OT Marquardt wird gemäß  § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 4 und 5).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage