29.09.2015 - 4.7 Wiedereinrichtung des Radweges in der Friedrich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Datum:
- Di., 29.09.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- vertagt
Herr Jäkel bringt den Antrag ein.
Herr Schütt befürwortet den Antrag und erinnert an die Zusage von Herrn Klipp bzw. Herrn Goetzmann den Radweg nach Beendigung der Maßnahme wieder herzustellen.
Herr Dörrie (Verkehrsentwicklung) informiert, dass die Situation im Zusammenhang mit diesem Antrag geprüft worden ist. Seit dem Sommer 2012 wird der Radverkehr zwischen der Schlaatzstraße und der Zufahrt zur MAZ in Fahrtrichtung Babelsberg mit Schutzstreifen auf der Fahrbahn geführt. Die Strecke ist seit der Markierung der Schutzstreifen unfallunauffällig und es ist keine Gefährdung von Radfahrern zu erkennen. Daher wird eine Sofortmaßnahme zum jetzigen Zeitpunkt nicht für erforderlich gehalten. Für den im Antrag geforderten Neubau eines Radweges zwischen den neugesetzten Lichtmasten und den Straßenbäumen ist die verbleibende Fläche bei Beachtung der Wurzelbereiche der Bäume nicht ausreichend.
Den Hinweis von Herrn Schütt aufgreifend erinnert Frau Woiwode (Verkehrsanlagen), dass die entsprechenden Bereiche der Entwurfsplanung zur Friedrich-Engels-Str. im SBV-Ausschuss im Oktober 2012 vorgestellt worden sind. Von daher wird empfohlen, die bestehende Situation zu belassen, bis der Abschnitt der Friedrich-Engels-Straße grundhaft ausgebaut wird.
Herr Dörrie bekräftigt nochmals, dass die Wiedererrichtung des Radweges nur in Kombination mit dem Gehweg als Gesamtmaßnahme sinnvoll sei. Durch die Platzierung der Beleuchtung ist der Platz zwischen den Bäumen (Wurzelwerk) nicht ausreichend. Herr Dörrie ergänzt, dass zurzeit keine finanziellen Mittel für die gesamte Umbaumaßnahme zur Verfügung stünden.
Frau Hüneke, Herr Kühnemann und Herr Berlin bestätigen die Nähe der vorbeifahrenden Fahrzeuge. Frau Hüneke regt an, ggf. über eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auch tagsüber nachzudenken.
Nach weiterer Verständigung ändert Herr Jäkel den 2.Satz des Antrages wie folgt:
Zu streichen ist: „am Rande der Grünfläche etwa genau dort“; stattdessen ist einzufügen: „auf der derzeitigen Grünfläche“.
Bzgl. der Bedenken von Herrn Dörrie, dass eine Umsetzung ohne die erforderliche Mittelbereitstellung nicht möglich ist, entgegnet Herr Jäkel, dass der Antrag keine Festlegung zum Zeitpunkt der Baumaßnahme enthält, sondern die Berichterstattung zum Stand der Umsetzung im November 2015 fordert.
Frau Reimers verweist auf das Gesamtkonzept für die Straße. Aus ihrer Sicht sei es nicht sinnvoll, jetzt eine Einzelmaßnahme hervorzuheben, ohne zu beachten, was mit dem Rest der Maßnahme passiert.
Herr Weise empfiehlt die Umwandlung in einen Prüfauftrag und Vorlage des Standes der Planung.
Herr Kirsch stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Zurückstellung bis die Verwaltung das Konzept im November 2015 im SBV-Ausschuss vorstellt.
Dafür spricht Frau Hüneke,
Herr Kühnemann bittet auch den Zustand vor dem Entfernen des Radweges nochmals zu zeigen und auch den Bereich von der Schlaatzstraße zu betrachten.
Dagegen spricht niemand.
Abstimmungsergebnis: 7/0/0