29.09.2015 - 4.8 Ziolkowskistraße
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.8
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Datum:
- Di., 29.09.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
15/SVV/0545 Ziolkowskistraße
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- vertagt
Herr Jäkel bringt den Antrag ein.
Frau Woiwode (Verkehrsanlagen) informiert über die bereits erfolgte Prüfung. Die Ziolkowskistraße ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone. Das jeweilige Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung steht entsprechend Straßenverkehrsordnung am Anfang und am Ende der Zone. Für den Fall, dass Schilder an den vorgenannten Stellen fehlen, werden sie wieder aufgestellt. Hingegen wäre das Aufstellen von Wiederholungsschildern innerhalb dieser Zone nicht rechtskonform. Auf Nachfrage berichtet Frau Woiwode, dass im Rahmen einer Umleitungsführung über die Ziolkowskistraße im vergangenen Jahr auf der Fahrbahn ein Piktogramm „30“ markiert worden ist, welches derzeit noch erkennbar ist. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es jedoch nicht. Zudem sei es haushaltstechnisch schwierig permanent nachzumarkieren und würde auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz an anderen Stellen ebenso zu verfahren entgegen sprechen. Für die Festlegung eines LKW-Fahrverbotes besteht aus baulastseitiger Sicht kein Erfordernis. Es handelt sich hier lediglich um gebietsbezogenen Quell- und Zielverkehr. Ein übermäßiger Durchgangsverkehr ist nicht bekannt. Eine Sanierung der Ziolkowskistraße ist zurzeit nicht geplant und die dafür notwendigen finanziellen Mittel stehen im investiven Haushalt nicht zur Verfügung, zudem wäre die KAG-relevant. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr aus dem laufenden Haushalt werden jedoch durchgeführt.
Herr Kirsch äußert, dass seitens der Verwaltung das Prüfergebnis vorgelegt worden ist und regt an, nur das im Antrag zu belassen, was noch nicht beantwortet worden ist.
Herr Berlin bittet den Antrag nochmals zurück zu stellen, um sich in der Fraktion beraten zu können.
Der Antrag auf Zurückstellung des Antrages bis zum 13.10.15 wird mit 5/0/2 befürwortet.