13.10.2015 - 4.8 Machbarkeitsstudie Radschnellverbindungen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr von Einem (Radverkehrsbeauftragter) bringt die Vorlage mittels Präsentation ein (sh. Anlage zum Protokoll). Der mündlich geäerten Bitte in der vergangenen Stadtverordnetenversammlung nachkommend informiert Herr von Einem zur Vorkaufssatzung innerstädtische Radschnellverbindung, dass die Trasse der Radschnellverbindung zum großen Teil auf nichtstädtischen Grundstücken verlaufen wird. Aus diesem Grunde ist für die Umsetzung der städtebaulichen Maßnahme ein entsprechender Grunderwerb durch die Stadt erforderlich. Um bei aktuellen Verkäufen von betroffenen Grundstücken gegenüber dem Käufer ein Vorkaufsrecht wahrnehmen zu können, war es erforderlich, eine Satzung über ein Vorkaufsrecht zu erlassen. Die Beschlussfassung ist bereits vergangenen Mittwoch durch die STVV erfolgt. Anhand der Karte informiert Herr von Einem zu den davon betroffenen Grundstücken.

 

 

Auf Rückfragen und Hinweise einzelner Ausschussmitglieder geht Herr Goetzmann ein und stellt dar, dass es keinen Konflikt zwischen unterschiedlichen Beschlusslagen geben würde.

 

 

Herr von Einem ergänzt zur Radschnellverbindung Brandenburger Vorstadt - Hauptbahnhof, dass die Anbindung parallel des „Meyer-Ohrs“ erfolgen würde.

 

 

Verschiedene Ausschussmitglieder bitten im Protokoll festzuhalten, dass in der Planung die städtebaulichen, gestalterischen und funktionalen Belange zu berücksichtigen sind.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen