10.11.2015 - 4.2 Wiedereinrichtung des Radweges in der Friedrich...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Woiwode (Verkehrsanlagen) geht anhand der Karte nochmals auf den ursprünglichen Planungsbereich ein, welcher als Bauprogramm von den Stadtverordneten 2003 (03/SVV/0768) beschlossen wurde und zeigt die Vorher-Nachher-Situation (sh. Anlage) . Der Lageplan ist 2009 auf der Grundlage des Radverkehrskonzeptes überarbeitet worden. 2012 erfolgte die Verständigung den Radweg zu entsiegeln und einen Schutzstreifen auf der Fahrbahn anzuordnen. Weiterhin geht sie erläuternd auf den derzeitigen Stand der Planung ein (die Folie wird dem Protokoll als Anlage beigefügt). Ergänzend macht Frau Woiwode aufmerksam, dass in der mittelfristigen Finanzplanung keine Haushaltsmittel zur Umsetzung enthalten sind und gibt die Empfehlung zur Prioritätensetzung über das Radverkehrskonzept.

 

Namens des Antragstellers  erklärt Herr Jäkel, dass sich damit der mittlere Satz des Antrages erfüllt habe und gestrichen wird. Statt wie im Antrag festgehalten am 4.November 2015, wird die Information im März 2015 erbeten, so dass der Antragstext neu lautet:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den seinerzeit zum Zweck der Errichtung von Straßenleuchten in der Friedrich-Engels-Straße neben dem Gelände des Freiland beseitigten Radweg wieder herstellen zu lassen.

Über den Stand der Umsetzung des Auftrages ist die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung im März 2016 zu informieren.“

 

 

Herr Heuer stellt den Geschäftsordnungsantrag, den ursprünglichen Antrag als durch Verwaltungshandeln erledigt zu erklären. Die Straßenplanung an sich könne zu anderer Zeit behandelt werden.

 

 

Herr Jäkel als Ausschussvorsitzender sieht dies nicht als Geschäftsordnungsantrag an.

 

Nach kurzer Verständigung spricht Frau Hüneke für den GO-Antrag.

Herr Berlin spricht dagegen und plädiert für eine Zurückstellung.

 

 

Der Geschäftsordnungsantrag, den Antrag als erledigt zu erklären, wird zur Abstimmung gestellt und mit 4/2/1 bestätigt.

 

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Anlagen