10.11.2015 - 4.5 Sicherheit auf markierten Radwegen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Datum:
- Di., 10.11.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Berlin bringt den Prüfauftrag ein.
Herr Finken stellt den GO-Antrag auf gemeinsame Behandlung mit dem nachfolgenden TOP 15/SVV/0682 Bericht zum Radverkehr.
Der Ausschuss folgt dem Vorschlag auf gemeinsame Behandlung, so dass die Abstimmung des GO-Antrages entfallen kann.
Herr Dörrie (Verkehrsentwicklung) bestätigt, dass die Frage welche Führungsform gewählt wird, für die Sicherheit eine große Rolle spielt und bei allen Planungen berücksichtigt wird. Hier gibt es ein breites Instrumentarium an Möglichkeiten, die alle ihr Für und Wider haben. Herr Dörrie ergänzt, dass häufig unterschieden wird, zwischen der subjektiv wahrgenommenen Sicherheit und der objektiv vorhandenen Sicherheit. Die mit dem Antrag erbetene Frage nach dem Sicherheitsverständnis wird nicht für erforderlich gehalten, da Ergebnisse aus bundesweit durchgeführten Befragungen der Verkehrsteilnehmer zur gefühlten Sicherheit u.a. auf Schutzstreifen bereits vorliegen. Aus diesen wird deutlich, dass sich Radfahrer auf baulich getrennten Radwegen sicherer fühlen, auch wenn auf den Schutzstreifen weniger Unfälle passieren, als auf Radwegen, die meist abgesetzt hinter Bäumen oder parkenden Fahrzeugen verlaufen. Es wurde bereits begonnen und ist weiterhin fortzuführen, diesen Umstand und andere Vorzüge von Radfahrstreifen und Schutzstreifen sowie die damit verbundenen Verkehrsregeln in der Öffentlichkeitsarbeit zu kommunizieren.
Frau Hüneke bestätigt hinsichtlich des Antrages 15/SVV/0688, dass die Regel Vorsicht im Verkehrsverhalten für alle Nutzer des Straßenverkehrs gilt. Sowohl für Kraftfahrer als auch Radfahrer.
Zur Mitteilungsvorlage 15/SVV/0682 spricht Frau Hüneke die Lindenallee an und äußert Bedenken zur Bauweise. Aus ihrer Sicht handelt es sich hier nicht, wie von der Verwaltung auf Seite 16 dargestellt, um einen beispielgebenden Kompromiss der Wegebefestigung in denkmalgeschützten Parkanlagen. Dies bleibt weiterhin zu diskutieren. Sie erinnert in diesem Zusammenhang an die Verabredung, die Planungen im SBV-Ausschuss zu besprechen.
Herr Jäkel äußert als Ausschussmitglied, dass Verkehrsanlagen so beschaffen sein sollten, dass jeder Verkehrsteilnehmer sie ohne Angst sicher benutzen kann, und ohne andere Verkehrsteilnehmer zu behindern! Darum ist es wichtig, ausreichend Platz vorzusehen, vorhandenen Verkehrsraum optimal zu nutzen und Engstellen auf ein unvermeidbares Minimum zu beschränken. Das gilt auch insbesondere für Radwege. In diesem Sinne regt er mit der Umsetzung des Prüfauftrages auch die Gesprächsführung mit dem ADFC an.
Frau Reimers greift das Thema Fahrradsicherheit auf und bittet darauf zu achten, dass Überwachungen zum Beispiel hinsichtlich des Falschparkens von Autos auf Schutzstreifen seitens der Polizei und auch des Ordnungsamtes zu realen Bedingungen (im Berufsverkehr, wenn Kinder zur Schule gehen etc.) und nicht zu Randzeiten durchgeführt werden. Sie bestätigt, dass Radfahrer oft ein subjektives Unsicherheitsgefühl haben.
Herr Kühnemann spricht sich dafür aus, die Geschwindigkeit auf engem Raum anzupassen, um so eine gegenseitige Rücksichtnahme zu vermitteln.
Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag 15/SVV/0688 zur Abstimmung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, wie die Sicherheit für Radfahrer auf den auf der Fahrbahn abmarkierten Radwegen in der Landeshauptstadt gewährleistet ist.
Insbesondere in verkehrsreichen und schmalen Straßen, wie zum Beispiel Am neuen Garten oder in der Drewitzer Straße soll festgestellt werden, wie sich die Unfallhäufigkeit darstellt.
In geeigneter Weise sollen Radfahrer und Kraftfahrzeugführer nach ihrem Sicherheitsverständnis befragt werden.
Dazu ist der Stadtverordnetenversammlung bis zum Januar 2016 ein Bericht vorzulegen.