10.11.2015 - 4.3 Kostenlos parken mit der Ehrenamtskarte

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Jäkel informiert für die antragstellende Fraktion, dass der Antrag in der letzten Sitzung zurück gestellt worden ist. Zwischenzeitlich ist eine Überarbeitung des Antrages erfolgt. Im ersten Satz wird gestrichenzum Beispiel auf entsprechend gekennzeichneten Stellplätzen,“.Ebenso gestrichen werden die folgenden 4 Zeilen beginnend mit „Diese besonderen Stellplätze sollten ….“. Stattdessen wird neu aufgenommen: „Insbesondere ist die Möglichkeit der Befreiung von der Gebührenpflicht auf allgemein kostenpflichtigen öffentlichen Parkplätzen für den Personenkreis zu prüfen. Das Prüfergebnis ist der SVV bis zu ihrer Sitzung im März 2016 mitzuteilen.“

 

Herrkel begründet diese Änderung dahingehend, dass der Beschluss zur Gebührenpflicht durch die STVV erfolge. Ebenso müsse es der STVV möglich sein, auch Ausnahmen von der Gebührenpflicht zu beschließen. Er empfiehlt der Verwaltung zur Klärung Kontakt mit anderen Kommunen bzw. Bauverwaltungen aufzunehmen.

 

 

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Folgender durch den Antragsteller geänderter Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie das Parken für Inhaber der Ehrenamtskarte, zum Beispiel auf entsprechend gekennzeichneten Stellplätzen, kostenfrei ermöglicht werden kann.

Diese besonderen Stellplätze sollten zum Beispiel an städtischen Verwaltungsstandorten, an Kultur- und Sportstandorten und dort, wo ehrenamtliche Tätigkeit stattfindet, eingereicht werden.

Ein Vorschlag, wie dieses Anliegen umgesetzt werden soll, ist der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 2.Dezhember 2015 zu unterbreiten.

Insbesondere ist die Möglichkeit der Befreiung von der Gebührenpflicht auf allgemein kostenpflichtigen öffentlichen Parkplätzen für den Personenkreis zu prüfen. Das Prüfergebnis ist der SVV bis zu ihrer Sitzung im März 2016 mitzuteilen.“

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

4

Stimmenthaltung:

1

 

Damit empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.

 

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Anlagen zur Vorlage