08.12.2015 - 7.1 Bebauungsplan Nr. 36-3 "Speicherstadt-Süd", Kon...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Tagesordnungspunkte 7.1 und 7.2 werden gemeinsam behandelt.

 

 

Herr Goetzmann bringt die Vorlagen ein. Er informiert, dass die Veranlassung sowohl für die Überlegung der Konkretisierung der Planungsziele sowie zum Erlass einer Veränderungssperre mit einem konkreten Antrag unmittelbar an der Uferkante Speicher 6 einen Neubau zu errichten, zusammen hänge. Vor dem Hintergrund der Frage des Umganges mit der Ufersituation hat die Verwaltung von der Möglichkeit Gebrauch gemacht die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens zurück zu stellen. Herr Goetzmann ergänzt, dass dieses zwischenzeitlich Gegenstand eines Verwaltungsgerichtsverfahrens gewesen ist, in dessen Ergebnis der Klage des Investors gegen die Rückstellung erstinstanzlich stattgegeben wurde; das Verfahren liegt aktuell in der Beschwerdeinstanz. Die Inhalte der Begründung des richterlichen Entscheides wurden zum Anlass genommen, die Planungsziele des gegenständlichen Bebauungsplanes noch einmal zu konkretisieren. 

 

Neben der Frage der städtebaulichen Wirkung spielt auch die Frage eine Rolle, mit welcher Art der baulichen Nutzung wir es zu tun haben.

 

Es ist beabsichtigt, die Konkretisierung der Planungsziele in folgender Ausrichtung zu ergänzen

 

-          Sicherung der Uferwegekonzeption bzw. des Uferbezuges eines öffentlichen Rad-und Fußweges durch die Speicherstadt

 

sowie

 

-          Vorgabe einer öffentlichkeitswirksamen Art der Nutzung des Gebietes (siehe ausgereichte Tischvorlage als aktuelle Ergänzung der Anlage 1).

 

Mit der Vorlage 15/SVV/0824, einschließlich der Ergänzung in der Tischvorlage sollen die Planungsziele klarer und präziser gefasst werden, um in einer gerichtlichen Auseinandersetzung Bestand zu haben.

 

Mit der Vorlage 15/SVV/0777 soll eine Veränderungssperre erlassen werden, um in diesem Planverfahren die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Führung des Uferweges in unmittelbarer Ufernähe, unter Berücksichtigung einer möglichen Wiedererrichtung des Magazins 6 in unterschiedlichen Varianten r die Abwägungsentscheidung offen zu halten. Dabei sollen sowohl die Belange der Landeshauptstadt als auch die Entwicklungs-interessen der Investorin betrachtet werden. Ziel ist die ausgewogene Entwicklung der Flächen und die bestmögliche Einbindung in das städtebauliche Gefüge der Landeshauptstadt, sowohl in Bezug auf die Nutzung als auch der städtebaulichen Struktur.

 

 

Verschiedene Ausschussmitglieder äern, dass es sich um eine städtebaulich wichtige Fläche handelt und begrüßen die Konkretisierung der Planungsziele.

 

 

Frau Reimers verweist auf den großen Mangel an gewerblicher Fläche bzw. Dienstleistungen und bittet dort nicht nur Wohnen anzusiedeln.

 

 

Auf Nachfragen einzelner Ausschussmitglieder geht Herr Goetzmann ein.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage 15/SVV/0824, einschließlich der Ergänzung der Anlage 1, zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Planungsziele des Bebauungsplans Nr. 36-3 “Speicherstadt-Süd“ sind gemäß Anlage 1 zu konkretisieren.

 

 

Einschl. folgender Ergänzung am Ende der Anlage 1:

 

Konkretisierung der Planungsziele hinsichtlich der Art der Nutzung des Gebietes

 

Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist es, den vorhandenen Bestand zu sichern sowie die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Rekonstruktion der historischen baulichen Strukturen zu schaffen. Dabei soll dem Gebiet eine, der zentralen Lage und städtebaulichen Dichte angemessene, stadtstrukturell verträgliche und bedarfsgerechte Art der Nutzung zugeordnet werden. Die Fläche ist im rechtswirksamen  Flächennutzungsplan der Landes-hauptstadt Potsdam als Gemischte Baufläche dargestellt. Im Zuge des Bebauungsplan-verfahrens soll nun, mit Blick auf die vorhandene und geplante Bebauung, die Festsetzung der Nutzung r das gesamte Gebiet oder Teilbereiche als Mischgebiet und / oder Allgemeines Wohngebiet geprüft werden. In diesem Zusammenhang wird auch die Wiedererrichtung der Magazine 4 und 6 und die Möglichkeit zur Unterbringung von gewerblichen Nutzungen z.B. in den Erdgeschosszonen  dieser Gebäude zu prüfen sein. Diese gewerblichen Nutzungen können zur Belebung und Steigerung der Attraktivität des Gebietes für die Öffentlichkeit beitragen.

 

Auch hier sind die verschiedenen privaten und öffentlichen Belange ausreichend zu würdigen und  im Sinne einer städtebaulich und wirtschaftlich verträglichen Entwicklung des Gebietes ausgewogen zu beurteilen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage