19.02.2015 - 6.1 Projektförderung

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Herr Dr. Sprengel, Mitglied der Jury Projektförderung, präsentiert den Mitgliedern des Ausschusses die Empfehlungen der Jury. Die Jury hat in der Konstellation bereits im vergangenen Jahr eine Empfehlung zur Verteilung der Mittel bezüglich der Projekte gegeben. Eine Übersicht der Empfehlungen wird an die Ausschussmitglieder ausgereicht.

Insgesamt wurden 68 Anträge gestellt mit einem Gesamtvolumen von etwa 560.000,00 €. Auf alle gewährten Anträge wurde eine 10%-Sperre gemäß Haushaltssperre auferlegt. Lediglich bei einem Antrag im Genre der Bildenden Kunst (Down with Art e.V.) wurde die 10%-Sperre nicht auferlegt. Gemäß Darstellungen im eingereichten Konzept, war eine feste Zusage über die komplette Höhe unabdingbar. Gemäß des Änderungsantrages der Kooperation, zur Aufhebung der Haushaltssperre bei der kleinteiligen Projektförderung, besteht die Hoffnung, dass die Haushaltssperre zur Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2015 aufgehoben wird.

Es ist das Ziel der Projektjury jährlich wiederkehrende Antragsteller aber auch neuen Projekten eine Chance zu geben und zu fördern.

Im Genre Film wurde ein Antrag gestellt, dieser wurde durch die Projektjury jedoch abgelehnt.

Morgen wird, wie seitens der Verwaltung auch bereits angekündigt, eine Mitteilung an die Antragsteller versendet.

 

Frau Dr. Schröter bedankt sich im Namen des Ausschusses für die Arbeit der Projektjury.

 

Frau Armbruster hinterfragt, ob Projekte, die fast 50 % weniger als die ursprünglich beantragte Summe, genehmigt bekommen sollen, dann auch noch umgesetzt werden können.

 

Herr Dr. Sprengel erwidert, dass sich die Projektjury die Finanzierungspläne angeschaut und dementsprechend abgewogen habe. Einige Projekte finanzieren sich zudem durch Drittmittel. Es wurde durch die Projektjury auch Anträge abgelehnt, die sehr gut waren, jedoch wurde bewusst darauf geachtet, nicht nach dem Gießkannenprinzip die zur Verfügung stehenden Gelder zu verteilen. Ein Risiko bezüglich der Projektrealisierung ist gegeben.

 

Frau Dr. Schröter erkundigt sich, wie verfahren wurde mit Antragstellern, die mehrere Projekte beantragt haben.

 

Herr Dr. Sprengel informiert darüber, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass eine Person mehrere Projektanträge stellt und auch mehrere Projekte gefördert werden. Dies liegt jedoch nicht vor.

 

Auf die Nachfrage, ob seitens der Projektjury die finanziellen Mittel für die Projektförderung erhöht werden müssten, teilt Herr Dr. Sprengel mit, dass sich die zur Verfügung stehende Summe kontinuierlich vermindert habe. Es waren ursprünglich einmal 200.000,00 €. Im Jahr 2014 standen 190.000,00 € und im Jahr 2015 187.000,00 € zur Verfügung. In Bezug auf die Festivalförderung würde es die Projektjury begrüßen, wenn diese zukünftig gesondert betrachtet werden würde.

 

Der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt die Empfehlung der Projektjury zustimmend zur Kenntnis.

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