19.11.2015 - 5.2 Förderung der Einrichtungen

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Frau Dr. Schröter informiert, dass drei Anträge auf Rederecht, von Herrn Carsten Hensel (Brandenburgischer Kunstverein), Herr Gerrit Gohlke (Brandenburgischer Kunstverein) und Frau Schaffernicht (Theaterschiff Potsdam) zu dem Tagesordnungspunkt vorliegen.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen den Anträgen auf Rederecht zu.

 

Frau Walter bittet darum, die Übersicht zur Förderung der Einrichtungen zukünftig größer, beispielsweise auf zwei Seiten, dargestellt zu bekommen.

 

Frau Dr. Seemann erläutert die an die Ausschussmitglieder ausgereichte Übersicht zur Förderung der freien Träger. Nicht mit abgebildet ist die Förderung r das freiLands. Diese beträgt 190.200,00 €. Sie weist darauf hin, dass die Stadt einen Doppelhaushalt 2015/2016 beschlossen habe und demnach wenig Spielraum gegeben sei. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die Förderung in 2016 analog zu 2015 vorzunehmen.

In Bezug auf die Nachfrage, warum die Gesamtsumme in 2016 geringer ist als die Summe in 2015 erläutert Frau Dr. Seemann, dass die Verteilung der Gelder in 2016 noch nicht vollständig festgelegt wurde und hier demnach auch noch nicht reingerechnet wurden. So ist beispielsweise die Verteilung derrdergelder in Zusammenhang mit der Veranstaltung Stadt für eine Nacht noch nicht festgelegt. Die Übersicht bildet jedoch ab, wer bereits wie viele Gelder r Stadt für eine Nacht beantragt hat.

 

Herr Reich merkt an, dass in der Übersicht auch nicht die Kammerakademie Potsdam dargestellt wird, diese sei auch ein freier Träger.

 

Frau Dr. Seemann stimmt dem zu. Die Förderung seitens der LHP gegenüber der Kammerakademie Potsdam gGmbH würde sich auf 821.200,00 € belaufen.

 

Herr Gohlke macht deutlich, dass die Aufgaben des Brandenburgischen Kunstvereins zunehmen und weitere Angebote entwickelt werden, um den Standort aufzuwerten. Um dem gerecht zu werden, beantragt der Brandenburgische Kunstverein zusätzlich 10.000,00 €.

 

Frau Schaffernicht informiert darüber, dass das Theaterschiff einen Grundbedarf von etwa 220.000,00 € habe. Dies entspräche einem Mehrbedarf von etwa 110.000,00 €. Das Theaterschiff müsse unter anderem den Schiffsboden erneuern und einen Bauantrag stellen. Frau Schaffernicht berichtet, dass aufgrund einer neuen Rechtsprechung das Schiff nun auch als bauliche Anlage zählt. Aus diesem Grund sei ein Bauantrag seitens eines Architekten zu stellen. Zudem müssten Arbeiten bezüglich des Brandschutzes vorgenommen werden. Es ergibt sich dadurch in etwa ein Mehrbedarf von 30.000,00 €. Die 30.000,00 € seien erforderlich, um den Betrieb weiter fortführen zu können.

Im Weiteren berichtet Frau Schaffernicht, dass das Schiff im Sommer gekauft wurde, da der Pachtvertrag auslief.

 

Auf Nachfragen in Bezug auf den Kauf des Schiffes erteilt Frau Dr. Schröter Herrn Schöps (Theaterschiff Potsdam) das Wort. Herr Schöps teilt mit, dass die Pacht zu teuer geworden wäre. Aus diesem Grund habe man sich für einen Mietkauf entschieden. In 2015 sind demnach zunächst 20.000,00 € zu zahlen. Weitere Zahlungen über die Dauer von 20 Jahren erfolgen.

 

Herr Reich stellt fest, dass es sich bei den erforderlichen Geldern seitens des Theaterschiffs teilweise auch um Investitionen handle. Er weist darauf hin, dass das Land zum Jahresende jeweils investive Mittel ausschüttet.

 

Frau Dr. Seemann macht deutlich, dass der Fachbereich 24 Kultur und Museum über keine investiven Mittel verfüge.

 

Herr Prof. Voesgen und Frau Armbruster machen deutlich, dass der Antrag des Brandenburgischen Kunstvereins unterstützt wird. Auf die Nachfrage, ob die eingesparten Gelder beim Trägerverein Charlottenstraße 31 für die Deckung des Mehrbedarfes seitens des Brandenburgischen Kunstvereins herangezogen werden könnten, teilt Frau Dr. Seemann mit, dass dies nicht möglich sei. Es war bereits bei der Haushaltsplanung bekannt, dass die Änderung erfolgt. Daher wurde auch nur das in 2016 dargestellte Budget eingeplant.

 

Frau Dr. Schröter schlägt vor, den Vorschlag der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. So könnten die Gelder angewiesen werden und die Träger hätten bereits für das kommende Jahr Planungssicherheit. Im Falle der vorgetragenen Mehrbedarfe läge es bei den Fraktionen entsprechend zu agieren.

 

Die Mitglieder des Ausschusses sprechen sich einstimmig für den Vorschlag der Verwaltung hinsichtlich der Förderung der freien Träger aus.

 

 

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